101.000 Hafttage gespart

Justiz Wie säumige Geldstrafenschuldner in Baden-Württemberg davor bewahrt werden, im Gefängnis eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen zu müssen.

Im Oktober 2023 droht H.T. (Name von der Redaktion geändert), in einen Teufelskreis zu geraten. Er ist ohne Führerschein Auto gefahren, von der Polizei erwischt worden – eine Straftat, für die oft eine Geldstrafe verhängt wird. Das Gericht stellt ihm schließlich den Strafbefehl zu: 831 Euro. H.T. hat zwar einen festen Arbeitsplatz, verdient aber sehr wenig. Und er spricht kaum Deutsch. Behördenschreiben, in denen Zahlungsfristen oder mögliche Ersatzmaßnahmen im Juristendeutsch formuliert sind, versteht er schon gar nicht. Die Post vom Gericht und weitere schriftliche Hinweise und Aufforderungen lässt er deshalb unbeantwortet in der Ecke liegen. Dass ihm ersatzweise 15 Tage im Gefängnis bevorstehen, wenn er nicht schnellstens bezahlt, ist ihm nicht klar. Dabei wäre das für ihn fatal: Käme er hinter Gitter, könnte er seinen Arbeitsplatz verlieren, hätte kein Einkommen mehr, könnte seine Wohnung nicht mehr bezahlen.

Aber H.T. hat Glück, denn er lebt in Baden-Württemberg. Hier gibt es ein Projekt der Gerichtshilfe, das sich genau um solche Fälle kümmert und Wege sucht, um einen Gang ins Gefängnis zu verhindern. Das ist nicht nur für die Straftäter gut, sondern auch für den Staat. Schließlich kostet jeder Hafttag das Land aktuell rund 180 Euro. Im Fall von H.T. würden bei der Justiz durch die Ersatzfreiheitsstrafe allein 2700 Euro an Unterbringungskosten anfallen, ohne dass auch nur ein Cent der Geldstrafe bezahlt wäre.

Als im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Mitarbeiter der Gerichtshilfe persönlich bei H.T. auftaucht und ein Verwandter als Übersetzer einspringt, klärt sich die Lage schnell auf. Die Gerichtshilfe schlägt eine Lösung vor, der auch die Staatsanwaltschaft zustimmt: Er kann die 831 Euro Geldstrafe in kleinen monatlichen Raten über einen längeren Zeitraum abstottern. Ihm bleibt die Haft erspart, das Land spart sich die Kosten für seine Unterbringung im Gefängnis. Einer von über 28.600 Fällen, mit denen sich das Justiz-Projekt „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch aufsuchende Sozialarbeit“ in den vergangen fünf Jahren befasst hat.

Nach einjähriger Testphase war das Projekt im November 2020 landesweit installiert worden. Dabei beauftragen die Staatsanwaltschaften in möglichen Problemfällen die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW), auf Basis von ein oder zwei Hausbesuchen Berichte über den finanziellen Hintergrund der Verurteilten zu erstellen. Erklärtes Ziel: Schuldner wie H.T., die oftmals in ihrer persönlichen Lebenssituation überfordert sind, zu Hause aufzusuchen und mit ihnen einen Ausweg zu vereinbaren. Das können Ratenzahlungen sein, aber auch die Ableistung der Geldstrafe über gemeinnützige Arbeit.

Nach knapp fünf Jahren hat das Justizministerium nun Bilanz gezogen. Die Zahlen liegen der „SÜDWEST PRESSE“ vor. Demnach wurden in Baden-Württemberg im Rahmen des Projekts zwischen November 2020 und Ende März 2025 über 14.300 Betroffenen bislang rund 101.000 Hafttage erspart – und dem Land damit Unterbringungskosten von überschlägig rund 18 Millionen Euro. Tendenz: Die Zahl der Fälle, in denen Haftstrafen vermieden werden konnten, stieg seit Beginn des Programms stetig von Jahr zu Jahr. Die Erfolgsquote dieser aufsuchenden Sozialarbeit ist relativ hoch: In mehr als 50 Prozent der Fälle wird die Ersatzfreiheitsstrafe vermieden.

„Die Menschen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen, bleiben in vielen Fällen aus reiner Überforderung oder aus Unkenntnis der Tilgungsmöglichkeiten untätig. Wir wollen Ersatzfreiheitsstrafen möglichst vermeiden, weil auch schon kurze Gefängnisaufenthalte große Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben und beim Staat hohe Kosten verursachen“, sagt Justizministerin Marion Gentges (CDU). Zudem müssten Menschen ins Gefängnis, die gar nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden.

Die Nichtbezahlung einer Geldstrafe dürfe zwar nicht folgenlos bleiben, so Gentges. „Sonst würde die Geldstrafe ihren Sanktionscharakter verlieren. Aber klar ist auch: Die Ersatzfreiheitsstrafe muss das letzte Mittel sein.“ Für Gentges ist das Projekt daher ein voller Erfolg. „Und zugleich entlastet das Projekt den baden-württembergischen Justizvollzug, der derzeit stark ausgelastet ist“, so die Justizministerin.

Die Gefahr, die aus der Erde kommt

Radon Das Edelgas kann Gesundheitsschäden verursachen. In Baden-Württemberg stellt das Umweltministerium kostenlos Messdosen zur Verfügung. Die werden nach einem Jahr ausgewertet.

Die Vorstellung ist schon ein bisschen gruselig: Ein radioaktives Gas dringt durch Ritzen und Spalten im Kellerboden ins Haus ein, verteilt sich unbemerkt in Kellerräumen und oberen Geschossen, es reichert sich an und kann der Gesundheit schaden. Wobei die Betonung auf „kann“ liegt. Das muss nicht sein. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das überall in Baden-Württemberg vorkommt, allerdings mit erheblichen regionalen Unterschieden. Wer das Gas in erhöhter Konzentration über lange Zeit regelmäßig einatmet, kann an Lungenkrebs erkranken.

„Nach dem Rauchen zählt Radon zu den wichtigsten Ursachen von Lungenkrebs“, schreibt das Umweltministerium Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung. Weil das Gas mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar ist, ist seine tatsächliche Konzentration in Gebäuden meist unbekannt. Radon kann aber gemessen werden. Deshalb hat das Umweltministerium eine Neuauflage des Radon-Messprogramms gestartet und stellt kostenlos Messdosen zur Verfügung.

Ein Jahr lang wird gemessen

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Eigenheim oder eine Wohnung im Südwesten besitzen und diese selbst bewohnen, können sich nach Auskunft des Ministeriums zu dem Programm anmelden. Gemessen wird der Radon-Gehalt ein ganzes Jahr lang. Danach sollte die Messdose an die Messstelle zurückgeschickt werden, damit sie ausgewertet werden kann. Die Teilnehmer erhalten von der Messstelle „neben dem konkreten Radon-Wert auch eine Einordnung des Messergebnisses in Bezug darauf, ob dieses unter- oder oberhalb des gesetzlichen Referenzwertes liegt“, so das Ministerium auf Anfrage. Liegt der Messwert über dem vom Strahlenschutzgesetz vorgegebenen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter, empfiehlt es sich, das Gebäude zu sanieren.

Aber: „Allen Definitionen gemein ist, dass nicht erst bei Überschreitung des Referenzwertes gehandelt werden soll – Schutzmaßnahmen sind auch vorher sinnvoll“, heißt es auf der Internetseite des Bundesamts für Strahlenschutz.„Es gibt keinen Radonwert von dem gesagt werden kann, dass er ungefährlich ist“, meint Marc Ellinger aus Bernau im Südschwarzwald. Er ist Bauingenieur, seit 2020 Radon-Fachperson, und redet Klartext. Die Erfahrungen, die er in den vergangenen Jahren mit den unterschiedlichsten Radon-Konzentrationen in Gebäuden und den darin lebenden Menschen gemacht hat, haben ihn gelehrt, dass gesunde Menschen, die ständig niedrigen Radon-Konzentrationen ausgesetzt sind, trotzdem steinalt werden können. Er weist darauf hin, dass jeder Mensch mit jedem Atemzug Radon in sich aufnimmt.

Wie bei vielen Stoffen kommt es auf die Dosis an. Die kann in Gebäuden gesteuert werden. Voraussetzung dafür ist, zu wissen, wie hoch die Konzentration ist. „Die einzige Methode, das herauszufinden, ist die Radon-Messung.“ Deshalb empfiehlt er: „Leute, holt euch die Messdosen, die das Umweltministerium anbietet.“

Nach seiner Beobachtung ist das Problembewusstsein in Bezug auf Radon in den Köpfen der meisten Menschen noch nicht vorhanden. Das liege auch an der Politik, kritisiert er. 2018/19 sei das Thema mal kurz hochgekocht worden, danach aber nicht weiter verfolgt worden. Das Umweltministerium bestätigt Ellingers Beobachtung. „Insgesamt lässt sich feststellen, dass das Thema Radon und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken nur wenig bekannt sind“, informiert das Ministerium auf Anfrage. Dies zeige auch die kürzlich vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichte Studie „Was denkt Deutschland über Strahlung 2024?“. Ein Ergebnis der Studie sei, „dass der Anteil der Befragten, die gar nicht wissen, ob Radon überhaupt ein Risiko darstellt, von elf Prozent im Jahr 2022 auf neun Prozent im Jahr 2024 gesunken ist.“ Dieser Unwissenheit soll nach Auskunft des Umweltministeriums unter anderem mit der an der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) eingerichteten Radon-Beratungsstelle abgeholfen werden. Dort läuft die Informationskampagne „Von Grund auf sicher“.

Bei mittleren und niedrigen Konzentrationen ist die oft einfachste Lösung, regelmäßig zu lüften. „Die frische Luft verdünnt das Radon und trägt es nach draußen“, erklärt Ellinger. Deshalb sei die Radon-Konzentration im Sommer in den Gebäuden meist niedriger als im Winter. Damit ist auch erklärt, warum die Messgeräte ein Jahr lang aufgestellt bleiben müssen: „Die Radonmenge in einem Gebäude unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen“, informiert das Umweltministerium. Durch die einjährige Messperiode werden diese Schwankungen gemittelt.

Partnerin getötet und eingemauert?

Justiz Die Polizei findet eine Leiche an einem ungewöhnlichen Ort. Nun steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.

Stuttgart. Monatelang wird in Stuttgart eine Frau vermisst, Angehörige können sie nicht erreichen. Erst als die Polizei mit einem Leichenspürhund anrückt, finden die Beamten die Überreste der 47-Jährigen hinter einer Mauer in ihrem Wohnhaus. Nun steht der mutmaßliche Täter vor Gericht: Ihr gleichaltriger Lebensgefährte soll die Frau getötet und ihre Leiche versteckt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rumänen Totschlag vor. Er soll seine Lebensgefährtin, die ebenfalls aus Rumänien stammt, Anfang Juli 2024 während eines Streits mit einem Messer getötet haben. Anschließend soll er die Leiche in einem Treppenhaus mit Dämmmaterial bedeckt und eingemauert haben. Die Tat soll sich im Stuttgarter Süden ereignet haben, wo der Mann und die Frau gemeinsam eine Kneipe betrieben hatten.

Angehörige und Bekannte der Frau hatten mehrere Wochen und Monate keinen Kontakt mehr zu ihr herstellen können und meldeten die Frau als vermisst. Ende Oktober durchsuchten Polizisten mit Hilfe eines Spürhundes die Wohnung ihres Lebensgefährten im Hinterhaus der Kneipe und entdeckten den Leichnam, der bereits teilweise mumifiziert und verwest war, hinter einer Mauer im Treppenhaus.

Vor dem Stuttgarter Landgericht wies der Angeklagte die Vorwürfe zurück. „Ich bin überhaupt nicht schuldig“, sagte er. Weitere Angaben zu den Vorwürfen machte der Mann zunächst nicht.

Zuvor hatte der 47-Jährige über sein Leben ausgesagt und dabei immer wieder Gedächtnislücken geltend gemacht. Wieder und wieder fragte die Vorsitzende Richterin nach Details – vergeblich. Wie seine Firma hieß, konnte er nicht mehr erinnern. Auch nicht, wann er eingeschult wurde oder wann er seine Partnerin kennengelernt hatte.

Woran er sich erinnerte: Im letzten halben Jahr vor der Tat konsumierte er viel Alkohol und Drogen. Rund eine halbe Flasche Schnaps sowie zusätzlich Wein und Bier habe er pro Tag getrunken. Zudem habe er Kokain und Amphetamine genommen.

Für den Prozess hat das Gericht zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. Das Verfahren wird am 13. Mai fortgesetzt. Ein Urteil könnte Ende Juni fallen.

Behörde im Land reagiert abwartend

Parteien Bundesweit gilt die AfD nun als „gesichert rechtsextremistisch“. Laut Verfassungsschutz gibt es keinen Automatismus.

Stuttgart. Das Landesamt für Verfassungsschutz reagiert auf die Entscheidung auf Bundesebene in Sachen AfD zurückhaltend. „Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg nimmt die heute kommunizierte Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung des AfD-Bundesverbands zur gesichert extremistischen Bestrebung zur Kenntnis“, sagte ein Sprecher des Landesamts auf Anfrage unserer Redaktion. Man werde die der Entscheidung zugrunde liegenden Erkenntnisse in die Beurteilung zur künftigen Bearbeitung des AfD-Landesverbands miteinbeziehen.

Die Einstufung des AfD-Bundesverbands als gesichert extremistische Bestrebung berge für den Verfassungsschutz des Landes keinen Automatismus, was die weitere Bearbeitung des AfD-Landesverbands angehe, sagte der Sprecher. Aktuell wird die AfD in Baden-Württemberg als extremistischer Verdachtsfall bearbeitet. Bisher gilt beim Landesamt in Stuttgart die Einschätzung, dass die extremistischen Kräfte in der Südwest-AfD noch nicht die Mehrheit haben.

Ein Sprecher der AfD-Landtagsfraktion teilte mit: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterliegt direkt den Weisungen des Bundesinnenministeriums. Das sagt alles.“

Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) sagte zur AfD, „der Anschein der Bürgerlichkeit ist entlarvt“. Die Entscheidung bestätige auch: Es gebe gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD in Baden-Württemberg seit 2022 beobachte. „Wir müssen immer und immer wieder entlarven“, sagte Strobl, „dass diese angebliche Alternative keine Alternative ist und unser demokratisches Miteinander verächtlich macht.“

Der Grünen-Landeschef Pascal Haggenmüller forderte ein Verbot der AfD. Er sagte, das Bundesamt habe bestätigt, was man seit Jahren in den Parlamenten und auf der Straße erlebe: „Die AfD ist eine massive Gefahr für unsere Demokratie und Gesellschaft.“ Nun gehe es darum, „die Möglichkeit des Parteiverbots der AfD zu nutzen, um die politischen Strukturen der Verfassungsfeinde zu zerschlagen und ihre Finanztöpfe trockenzulegen“.

SPD-Landeschef Andreas Stoch sagte, dass die AfD eine gesichert rechtsextremistische Partei sei, ist eine Feststellung des Verfassungsschutzes und „keine politische Meinung der demokratischen Parteien“. Auch über ein mögliches Verbot der AfD würden nicht die anderen Parteien befinden, sondern das Bundesverfassungsgericht. „Unsere Demokratie habe das Recht, sich gegen ihre Feinde zu wehren.“

Mehr Klageeingänge bei Sozialgerichten

Recht Streit ums Bürgergeld oder die Grundsicherung sind die dominierenden Themen.

Stuttgart. Die acht baden-württembergischen Sozialgerichte haben 2024 wieder mehr zu tun bekommen. 23.805 Neueingänge bei den Verfahren gab es im vergangenen Jahr nach 22.587 im Vorjahreszeitraum, wie das Justizministerium in Stuttgart mitteilte. In den vorangegangenen Jahren war die Zahl der neuen Fälle immer mehr zurückgegangen.

Die meisten neuen Eingänge waren sowohl bei den Klageverfahren als auch bei Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz im Bereich des Bürgergelds und der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu verzeichnen. Dabei belief sich der prozentuale Zuwachs laut Mitteilung an Verfahren aus diesem Rechtsgebiet in Klageverfahren im Vergleich zum Vorjahr auf fünf Prozent und in Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz auf etwa zwölf Prozent.

Der größte Anstieg bei den Klageeingängen war zwischen 2023 und 2024 mit einem Plus von 341 Verfahren (plus 25 Prozent) im Bereich der Pflegeversicherung zu registrieren. Im vergangenen Jahr wurden 25.654 Fälle abgeschlossen nach 24.923 im Jahr 2023.

Die Dauer der Verfahren verringerte sich bei Hauptsacheverfahren etwas: Sie betrug nun 13,2 Monate nach 13,9 Monaten im Jahr 2023. Zur Verfahrensdauer der Gerichte meinte der Sozialverband VdK, die Ursache liege in den langwierigen medizinischen Ermittlungen, die ein unabdingbarer Bestandteil der sozialen Rechtsprechung seien. Die medizinischen Ermittlungen lieferten essenzielle Gutachten, die für die differenzierte Bewertung sozialrechtlicher Streitigkeiten notwendig seien. Diese Sorgfalt sei unumgänglich, führe aber zugleich dazu, dass Verfahrenszeiten auf einem hohen Niveau verblieben.

Die Sozialgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung, des Schwerbehindertenrechts, der sozialen Entschädigung des Vertragsarztrechts, der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Auto verletzt Menschen schwer

Unfall Mitten im Feierabendverkehr fährt in der Stuttgarter Innenstadt ein Wagen in eine Menschengruppe.

Stuttgart. Die Verkäuferin der Konak-Bäckerei hält sich immer wieder die Hand vor den Mund. „Furchtbar, ganz furchtbar“, sagt sie und starrt auf die Szenerie keine zehn Meter vom Eingang der Bäckerei in den Arkaden direkt neben der U-Bahn-Haltestelle Olgaeck am Stuttgarter Charlottenplatz. Ein Pizzakarton liegt dort drüben an den Treppen zur Haltestelle, ein herrenloser Trolley, einzelne Kleidungsstücke, Versorgungsmaterial von Rettungskräften. Es wimmelt vor Polizei und Feuerwehr, die Straße hinauf werden Verletzte in einem Rettungsbus der Feuerwehr behandelt. Halb auf der Straße, halb im Fußgängerbereich am Aufgang zur Haltestelle, steht ein schwarzer Mercedes G-Klasse, am mächtigen Kühler ein paar grobe Kratzer und leichte Dellen.

Um kurz vor 18 Uhr am Freitagabend fuhr das Fahrzeug, aus der Olgastraße kommend, an der Kreuzung rechts abbiegend, in die Menschen, die zur Haltestelle strömten. „Da war alles voller Menschen, dann hat ein Kind furchtbar geschrien, ein Mann gebrüllt“, sagt die Verkäuferin, die aber den Aufprall selbst nicht mitbekommen hat. Sekunden später ging der erste Notruf bei Polizei und Rettungskräften ein, wenige Minuten waren etliche Einsatzkräfte vor Ort.

Person muss reanimiert werden

Nach und nach werden an diesem Abend dann mehr Details zu dem Vorfall bekannt: Acht Menschen wurden mindestens verletzt. Darunter seien auch drei Schwerverletzte, sagt ein Sprecher der Feuerwehr. Diese seien inzwischen alle in Stuttgarter Krankenhäuser eingeliefert worden. Eine Person musste laut Polizei wiederbelebt werden. Der Fahrer des Autos, ein 42 Jahre alter Mann, wurde nach Polizeiangaben festgenommen und vernommen.

Die Frage steht lange im Raum, ob die Fahrt in die Menschenmenge ein Unfall war oder Absicht dahintersteckte. „Wir gehen im Moment von einem Unfall aus, ermitteln aber in alle Richtungen“, sagt dann später ein Sprecher der Polizei. Ausschließen könne man eine Amokfahrt nie, man könne nicht in die Köpfe der Menschen hineinschauen, sagte der Sprecher. Es sehe aber zunächst nach einem Unfall aus.

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