Stichwort
Die „Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland“ wurde von den Bundesministerien für Inneres und Justiz in Auftrag gegeben. Untersucht werden sollte darin, welche staatlichen Befugnisse die Ermittlungsbehörden haben. Berlin kam auf den im Vergleich aller Bundesländer niedrigsten Gesamtwert von 209, Rheinland-Pfalz und Bayern lagen mit jeweils 259 an der Spitze. Brandenburg wurde im Bereich 223 bis 238, Baden-Württemberg bei 240 und höher verortet. Allerdings konnten die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts nicht ausmachen, wie stark die vorhandenen Befugnisse in der Praxis angewendet werden.
Zu den betrachteten Überwachungsmethoden zählen die Abfrage von Telekommunikations- oder Fluggastdaten. Die Forscher stellten insgesamt fest, dass sich „die Eingriffsintensität der großen Mehrzahl der untersuchten Befugnisse durchweg in einem mittleren Schwerebereich bewegen“. Mehr Transparenz sei künftig wünschenswert.