Krankenhäuser Der Landkreis gründet eine Gesundheitsholding, damit die beiden Kliniken in Schwäbisch Hall und Crailsheim weiter zusammenwachsen. Der Kreistag muss noch zustimmen.
Der Landkreis bleibt nach der Absage der Stiftung Rehabilitation Heidelberg (SRH) Gesundheit GmbH zu einer möglichen Beteiligung an den beiden Krankenhäusern in Schwäbisch Hall und Crailsheim erstmal alleiniger Träger der Kliniken. Umso wichtiger ist es, dass die beiden Häuser nun zu einem Krankenhaus mit zwei Standorten zusammenwachsen. Dafür wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, ein entsprechender Gesellschaftsvertrag der Gesundheitsholding Landkreis Schwäbisch Hall gGmbH gemacht, die Gesellschaftsverträge der beiden Häuser erneuert und für den Regiebetrieb Diak die Satzung verändert.
„So, nun wird Hochzeit gefeiert! Ohne Pauken und Trompeten, dafür aus voller Überzeugung“, betont Landrat Gerhard Bauer kürzlich im Verwaltungs- und Finanzausschuss im Landratsamt. Der Holdingvertrag sei so aufgebaut, dass eine zukünftige Beteiligung möglich sei. Der Holdingvertrag bilde das Dach über den Kliniken, wodurch an zentraler Stelle Entscheidungen, Überwachung und strategische Begleitung der Unternehmensgruppe gebündelt werde. Die beiden Aufsichtsräte der Klinikgesellschaften gehen in dem Aufsichtsrat der Holding auf, wodurch Doppelstrukturen vermieden werden sollen. Durch einen gemeinsamen Aufsichtsrat werde eine kohärente und abgestimmte strategische Kontrolle, Zielrichtung und Entscheidungsfindung im Sinne der Bevölkerung des Landkreises Schwäbisch Hall gewährleistet.
Nach dem Zusammenschluss gebe es einen gemeinsamen Aufsichtsrat mit 14 Mitgliedern: dem Landrat, den beiden Mitarbeitervertretungen mit jeweils einer Person und elf Kreistagsmitgliedern. In den Verträgen seien insbesondere die Zuständigkeiten sehr detailliert und fein getrennt. „In der Regel werden die Kompetenzen größtenteils auf den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung verteilt“, hält der Landrat fest. Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Wichtige Zuständigkeiten sollen weiterhin im Gremium bleiben, wie beispielsweise Umstrukturierung des gesamten Krankenhausbetriebes, Änderungen des medizinischen Konzepts und Stilllegungen.
Stimmen im Kreistag
Etwas Diskussion entsteht, als es ums Thema Aufsichtsrat und die mögliche Einbindung von externen Experten geht. „Es wäre gut, wenn zwei Externe mit Sachverstand dazukommen“, sagt Siegfried Trittner (Freie). „Es sollten doch weitere externe Sachverständige dabei sein“, so Isabell Rathgeb (CDU). „Im Ältestenrat wurde das andiskutiert“, ergänzt Daniel Bullinger (FDP). Beratung sei gut und wichtig, aber kein Manko ohne externe Beratung, betont Hans-Joachim Feuchter (Grüne). Es gehe dabei auch ums Stimmrecht. Er plädiert dafür, die Anzahl im Aufsichtsrat so zu belassen. Externe könnten jederzeit eingeladen werden. Externe Berater könnten nach Bedarf dazukommen, so Udo Stein (AfD). „Wir können themenspezifisch beratende Mitglieder einladen“, verdeutlicht Landrat Gerhard Bauer. Georg Schlenvoigt (SPD) weist darauf hin, dass nun in den Fraktionen entschieden werden muss, wer in den Aufsichtsrat kommt. In der SPD-Fraktion werde eine Wahl angesetzt, um das Mitglied zu finden. Der Beschluss pro Gesellschaftsvertrag und der weiteren Vorschläge fällt im Verwaltungs- und Finanzausschuss einstimmig.
Wie geht es weiter? Die Entscheidung fällt im Kreistag am Dienstag, 21. Oktober, in öffentlicher Sitzung in der Turn- und Festhalle in Fichtenau-Matzenbach. Die Bestellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder soll in der Novembersitzung des Kreistages erfolgen, die konstituierende Sitzung im Dezember.