Nächste Woche letzte Abgabe von Verpackungen
Landwirtschaft Behältnisse für Pflanzenschutzmittel und Flüssigdünger müssen gesondert entsorgt werden.
Landkreis. Landwirte können Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern gebührenfrei an den Sammelstellen des Rücknahmesystems „PAMIRA“ abgeben. Die gemeinsame Initiative von Herstellern und Handel, die flächendeckend in Deutschland angeboten wird, gewährleistet eine sichere, nachhaltige und umweltgerechte Entsorgung von Pflanzenschutzmittel- und Flüssigdüngerverpackungen. Neben der thermischen Verwertung geht der Großteil der zerkleinerten Verpackungen ins werkstoffliche Recycling. Aus den Folien werden unter anderem Kabelschutzrohre.
Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke. Die Behälter und Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein. Die Kanister sollten immer gleich nach dem Ansetzen der Spritzbrühe gespült, das Spülwasser mit der Spritzbrühe verwendet und auf keinen Fall ins Abwasser gegossen werden, heißt es in einem Schreiben des Landratsamts. Behälter über 50 Liter sollen durchtrennt und die Verschlüsse extra abgegeben werden. Die Verpackungen müssen nach Kunststoff, Metall und volumenflexiblen Verpackungen (das sind Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier) vorsortiert sein. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird bei größeren Liefermengen (ab 15 Kubikmeter) um Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartnerin im Landratsamt Schwäbisch Hall ist Iris Laukemann, Telefon 07 91 / 7 55 76 50.
Die Annahmetermine sind am Donnerstag, 23., und Freitag, 24. Oktober, die Landhandel Kochendörfer GmbH in Kirchberg-Lobenhausen, Telefon 0 79 54 / 9 87 70. Geöffnet ist von 8 bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Alle Sammelstellen und Infos sind über die Pamira-App abrufbar oder im Internet unter: www.pamira.de zu finden.
Laut Gewerbeabfallverordnung gelten für berufsmäßige Verwender von Pflanzenschutzmitteln und Flüssigdüngern, die ihre Verpackungen nicht an einer offiziellen Pamira-Sammelstelle zurückgeben, eine Reihe umfassender Pflichten. Die Verletzung der Pflichten wird mit zum Teil erheblichen Bußgeldern geahndet, schreibt das Landratsamt. Um sich nicht mit den gesetzlichen Regelungen und deren Dokumentation zu belasten, empfiehlt das Pamira-Rücknahmesystem daher, ihre mit der Marke Pamira gekennzeichneten Verpackungen an den Pamira-Sammelstellen abzugeben. Die Abgabe ist kostenlos und die Verwender können ihre Entsorgung rechtssicher nachweisen.