Abgaben Die Diskussion um die Grundsteuer und eine plausible Verteilung der Lasten bei Grund und Boden hält an. Was Eigentümer tun können.
Die einen Eigentümer schimpfen über eine Verfünffachung ihrer Grundsteuer seit der Neuregelung von 2025, andere berichten von Einsparungen bei der Grundsteuer von 20 Prozent und mehr. Wie ist das zu erklären?
Für einen Grundstücksbesitzer im Blaubeurer Ortsteil Erstetten etwa ist der neueste Grundsteuer-Bescheid „völlig willkürlich“, berichtet er im Gespräch. Seine Grundsteuer hat sich bei 550 Quadratmeter Grundstückgröße fast verdreifacht von 126 auf 334 Euro fürs Jahr 2025. „Das tut weh. Und zu dieser krassen Erhöhung konnte mir auch noch keiner eine plausible Antwort geben“, ärgert sich der Erstetter. Vor allem auch deshalb, weil der hier für die Grundsteuer maßgebliche Bodenrichtwert in seinem kleinen Wohngebiet im Südwesten des Hochsträß-Dorfes fast doppelt so hoch liegt wie im übrigen Ortsgebiet von Erstetten. Auch Eigentümer mit einem älteren Haus in der Blaubeurer Altstadt oder mit größeren Grundstücken an den teuren Hanglagen am Rand der Innenstadt beschweren sich über enorme Steuer-Steigerungen.
Andererseits äußert sich ein Blaubeurer Eigentümer mit einem rund 400 Quadratmeter großen Grundstück in bester zentrumsnaher Lage positiv über die „eher gerechte“ neue Grundsteuer: Seine Kosten sind um mehr als 20 Prozent gefallen. Für ein Mietshaus in Blaubeuren-Weiler mit einem gut 700 Quadratmeter großem Grundstück profitieren die Mieter sogar von einer Kostensenkung um mehr als 30 Prozent. Und auch für ein recht großes Grundstück mit Haus am Ortsrand von Blaubeuren-Gerhausen zahlt der Eigentümer seit diesem Jahr weniger Grundsteuer. „Selbst bei einer Erhöhung der Grundsteuer durch die Stadt werde ich immer noch weniger zahlen als 2024“, berichtet eine Einfamilienhaus-Eigentümerin aus Blaubeuren-Weiler zufrieden.
Höhere Kosten für Grundstücke
„Insgesamt gesehen ist die Aufteilung der Grundsteuer gerechter geworden“, bilanziert Mirijam Mikat, Stadträtin und Immobilienmaklerin in Blaubeuren. „Es wird jetzt der stärker belastet, der große Flächen und Grund in teuren Wohnlagen besitzt.“ Das sei ja auch das Ziel der Reform gewesen, die nötig war, weil das Bundesverfassungsgericht die frühere Grundsteuer als ungerecht verurteilt hatte. Die neue Grundsteuer könne beispielsweise auch dazu beitragen, dass teure und bislang unbebaute Grundstücke in zentralen Ortslagen stärker bebaut und für neue Wohnungen genutzt werden, meint Mirijam Mikat. Im Einzelfall könne es aber natürlich auch ungerechte Belastungen durch die Grundsteuer-Reform geben: Diese müssten aufgrund laufender Einsprüche und Verfahren durch die Gerichte noch überprüft werden.
Die neue Grundsteuer solle sicherstellen, dass die Steuerlast nicht mehr auf veralteten Werten beruht, sondern auf aktuellen Bodenrichtwerten, die von unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt werden, sagt Blaubeurens Bürgermeister Jörg Seibold. Mehr belastet worden seien „vor allem ältere Häuser mit sehr großen Grundstücken in guten Lagen, die früher unverhältnismäßig gering belastet waren“.
Es gebe „viele Eigentümer mit kleineren Wohneinheiten, die die Hälfte, ein Drittel oder gar noch weniger ihrer alten Grundsteuer entrichten müssen“, berichtet Seibold. Auch in Mehrfamilienhäusern sinke die Grundsteuer-Belastung. Grundsätzlich gelte, dass das Gesamtaufkommen der Stadt bei der Grundsteuer 2025 gleich geblieben sei.
Diese Reform sei „keine versteckte Steuererhöhung gewesen, sondern eine Umverteilung“, die der Gesetzgeber vorgegeben habe. Ein anderes Thema sei die in der vergangenen Woche beschlossene Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze in Blaubeuren um rund zehn Prozent. Diese Erhöhung betreffe alle Grundstückseigentümer, stehe im Zusammenhang mit der angespannten Finanzlage der Stadt und habe nichts mit der Grundsteuer-Reform zu tun.
Tipp: Einspruch
Für alle, die über unverhältnismäßig hohe Steigerungen bei ihrer neuen Grundsteuer klagen, hat der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen, der die Höhe der Bodenrichtwerte für den Grund und Boden festlegt, einen besonderen Tipp: „Es kann helfen, Einspruch gegen den Bodenrichtwert beim Gutachterausschuss zu erheben und nicht gegen den Grundsteuerbescheid.“
Bei strittigen Bewertungen eines Grundstückes können auch individuelle Gutachten für einzelne Grundstücke ausgestellt werden. Ob es sich lohne, so ein individuelles Gutachten anfertigen zu lassen, werde in einem kostenlosen Vorgespräch mit dem Gutachterausschuss abgeklärt.