Heroldstatt Gemeinderäte werfen dem Bürgermeister in einer Dienstaufsichtsbeschwerde vor, ihre Rechte zu ignorieren und Anträge zu blockieren.
Nach dem letzten Vorgang im Jahr 2022 liegt dem Landratsamt in Ulm seit Anfang dieser Woche eine weitere Rechtsaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Heroldstatts Bürgermeister Michael Weber vor. Wie schon vor drei Jahren sind die Unterzeichner unter anderen die Gemeinderäte Andreas Fülle und Thomas Salzmann. Letzterer ist, laut Impressum, Betreiber der Homepage Unser-Heroldstatt.de, wo die E-Mail an Landrat Heiner Scheffold im Wortlaut nachgelesen werden kann.
„Blockiert und verschleppt“
Die Unterzeichner werfen dem Schultes vor, „dass Herr BM Weber unsere Rechte als Gemeinderäte bewusst ignoriert und wiederholt untergräbt“. Anträge würden nicht in Gemeinderatssitzungen behandelt beziehungsweise blockiert oder „in die Nicht-Öffentlichkeit verschleppt“. Man erwarte, dass der Landrat das Verhalten des Bürgermeisters prüfe und dafür Sorge trage, „dass die Rechte des Gemeinderates in Heroldstatt künftig gewahrt werden“.
Gemeinderat Salzmann möchte zu diesem Thema gegenüber dieser Zeitung nichts sagen. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zum laufenden Verfahren nicht äußern“, teilt er schriftlich mit.
Äußern will sich indes Bürgermeister Weber, der inzwischen von der Beschwerde gehört hat. Grundsätzlich sei es eines jeden gutes Recht, sich zu beschweren, sagt der Rathaus-Chef. Inwieweit diese Aufsichtsbeschwerde gerechtfertigt sei, obliege dem Landratsamt des Alb-Donau-Kreises.
Nicht alles öffentlich beraten
Er verweist auf einen Hinweis im „Heroldstatt Bote“ vom 8. Mai, wo darauf hingewiesen wird, in welchen Angelegenheiten nicht öffentlich beraten werde – nämlich dann, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erforderten. In der Praxis betrifft dies Tagesordnungspunkte, bei denen vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten, Vertragsverhandlungen, Grundstücksgeschäfte oder Personalangelegenheiten behandelt werden.
Stellungnahme abwarten
Das Landratsamt bestätigt über die Presseabteilung den Eingang des Schreibens. Das Kommunal- und Prüfungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde werde die inzwischen angeforderte Stellungnahme der Gemeinde Heroldstatt abwarten und anschließend die vorgetragenen Sachverhalte rechtlich prüfen. Zum derzeitigen Zeitpunkt lasse sich noch nicht abschätzen, wie lange die Prüfung dauern werde oder welche Konsequenzen sich daraus gegebenenfalls ergeben könnten.
Hintergrund der Rechtsaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerde vor dreieinhalb Jahren war, dass Weber einem Beschluss des Gemeinderats widersprach, weil dieser „nachteilig für die Gemeinde“ gewesen sei. Seitens des Kommunal- und Prüfungsdienstes des Alb-Donau-Kreises wurde damals nichts beanstandet.