Mit Ausdauer und Flexibilität

Gastronomie Im Frühjahr 2023 eröffnete das Hotel und Restaurant „Krone“ in Sulzbach- Laufen. Martin Schneider, Tanja und Markus Elison ziehen erste Bilanz.

Des einen Leid ist der anderen Freud“ – hieß es im Dezember 2022 in den Gemeinden Sulzbach-Laufen und Gschwend. Denn zu diesem Zeitpunkt haben Tanja und Markus Elison beschlossen, ihr eigenes Restaurant „Herrengass“ in Gschwend zu schließen und die „Krone“ samt Gästehaus und Hotel-Neubau mit 27 Zimmern in Sulzbach-Laufen zu übernehmen. Die Firma Rommelag hatte den Gasthof 2010 gekauft und konnte die Hotelfachfrau und den Koch gewinnen, ihn mit neuem Konzept weiterzuführen. Zusammen mit Martin Schneider bilden die Elisons die Geschäftsführung der Rommelag ETL GmbH.

Anfang Juni 2023 wurde die Eröffnung der „Krone“ groß mit einem Tag der offenen Tür gefeiert. Mit der Übernahme der „Krone“ konnten sich Tanja und Markus Elison ihren Traum erfüllen, große Feiern unter dem eigenen Dach ausrichten zu können. Bis zu 130 Gäste finden in dem Neubau am Eisbach Platz. In der „Herrengass“ war bei 60 Gästen Schluss.

Viele große Feiern, sowohl im Haus als auch auswärts, für Privatleute und Firmen, haben die Elisons in den vergangenen zweieinhalb Jahren bewirtet. Die „Krone“ wurde 2023 mit dem Ziel eröffnet, Anlaufstelle sowohl für Einheimische als auch für Auswärtige zu sein, für Fans der gehobenen sowie bürgerlichen Küche.

Für die drei Geschäftsführer geht das Konzept bisher auf, berichten sie im Gespräch mit unserer Zeitung. Allerdings betonen sie auch, dass es immer wieder „angepasst“ werden muss und es wichtig ist, „auf Veränderungen zu reagieren“.

Mehr Gäste, weniger Umsatz

So öffnete im Mai 2023 der Biergarten für das Sommergeschäft, im Herbst 2024 dann das „Vesperstüble“ im Altbau der „Krone“. Hier kommt Koch Markus Elison dem Wunsch nach einfacheren und preiswerteren Gerichten nach. Jeden dritten Sonntagmittag gibt es außerdem das „Futtern wie bei Muttern“ mit typischen Sonntaggerichten wie Braten und Grießbrei zum „Selberschöpfen“. Sehr gut angenommen werde auch das Frühstücksangebot, sowohl unter der Woche als auch am Wochenende.

Die Elisons freuen sich, dass die „Krone“ zum regelmäßigen Treffpunkt verschiedener Gruppen geworden ist und sich ein paar sogenannte „Stammtische“ gebildet haben, die sowohl im Restaurant als auch im Vesperstüble essen. Circa 80 Prozent der „Herrengass“-Stammkunden seien ihnen zudem nach Sulzbach gefolgt.

Die drei Geschäftsführer haben auch Zahlen parat. Die Gästeanzahl im Restaurant sei zwar um 40 Prozent gestiegen, der Umsatz allerdings im Vergleich zum vergangenen Jahr um 12,5 Prozent gesunken. Während früher Vor-, Haupt- und Nachspeise bestellt wurden, beschränken sich die Gäste mittlerweile oftmals auf einen Gang, erklärt Tanja Elison. Viele seien vorsichtiger im Geldausgeben, gönnen sich nicht mehr so viel wie früher – „diese Rückmeldung bekommen wir auch von anderen Kollegen aus der Branche“, weiß Markus Elison.

Ein Rückgang sei auch im Business-Bereich zu spüren. „Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir dieses Jahr nicht so viele Anfragen für Weihnachtsfeiern bekommen wie im vergangenen Jahr“, blickt Tanja Elison voraus. Auch die Buchungen für Tagungen seien rückläufig. Martin Schneider führt das auf die Coronapandemie zurück. „Die Zahl der Geschäftsreisen ist zurückgegangen, es läuft mehr virtuell ab.“ Und: „Es kommen aus Kostengründen kleinere Delegationen und die Aufenthalte sind kürzer.“

Hotel zu 50 Prozent belegt

Das mache sich auch beim Hotelbetrieb bemerkbar. Mit einer durchschnittlichen Belegungsrate von 50 Prozent gibt es noch Luft nach oben, findet Martin Schneider, wünschenswert seien mehr als 60 Prozent. Unter der Woche, von Montag bis Mittwoch, seien Hotel und Gästehaus zu 90 Prozent ausgebucht, vor allem durch Handwerker und Monteure. „Teilweise könnten wir sogar zehn Zimmer mehr belegen“, sagt Tanja Elison.

Doch am Wochenende geht die Belegungszahl auf circa 20 Prozent zurück. Ähnlich verhalte es sich in der Ferienzeit und an Feiertagen. Markus Elison betont: „Es gibt schlechte, aber auch gute Wochenenden“ – wie das aktuelle. Denn zum wiederholten Mal macht der Morgan Club, Sektion Ländle, mit 25 Fahrzeugen Station.

Um mehr Fahrradgäste anzulocken, hat sich die „Krone“ bei der Seite „Bed+Bike“ des ADFC als Unterkunft registriert. „Um aufgelistet zu werden, müssen wir bestimmte Kriterien erfüllen, zum Beispiel eine Fahrradgarage zur Verfügung stellen.“ Die Registrierung habe sich gelohnt, da seither mehr Radler in Sulzbach-Laufen übernachten. „Viele rufen von unterwegs an und machen spontan einen Stopp bei uns“, berichtet Tanja Elison. Das Geschäft sei aber saisonal bedingt und begrenze sich auf die Zeit zwischen April und September.

Tanja und Markus Elison wissen, dass es Zeit braucht, bis sich ein gastronomischer Betrieb etabliert. In 14 Jahren hat sich die „Herrengass“ in Gschwend zu einer erstklassigen Adresse entwickelt. „Aber die ersten fünf Jahre waren echt hart“, erinnert sich Markus Elison. Und natürlich hat es ein Hotel auf dem Land schwererer als in einer größeren Stadt.

Wie soll das Geschäft künftig weiter angekurbelt werden? Innerhalb der Firma Rommelag laute die Devise, dass die eigenen Mitarbeiter, zum Beispiel aus der Schweiz, immer in der Krone übernachten und auch alle Meetings, Workshops und Feiern dort stattfinden, sagt Martin Schneider. „Wir dürfen das Geld nicht wegtragen“, betont der Rommelag-Geschäftsführer. „Wir legen auch unseren Kunden nahe, in Sulzbach zu übernachten.“ Im Gästehaus mit günstigeren Zimmern soll zudem nach und nach renoviert werden.

„Flexibel sein und sich nach Bedarf und Interessen richten“, nennt Tanja Elison einen wichtigen Aspekt. Außerdem soll sich noch mehr im Bereich Werbung und Marketing tun. Die „Krone“ werde weiterhin auch durch Veranstaltungen, wie Lesungen und Whisky-Proben, oder Konzerte im Biergarten auf sich aufmerksam machen.

Gefängnis oder doch Bewährung?

Justiz Im Fall des Todes eines ukrainischen LKW-Fahrers in Oberrot drohen vor dem Landgericht Heilbronn hohe Strafen.

Heilbronn/Oberrot. Dramatische Situation im Heilbronner Landgericht bei der Verhandlung gegen die beiden Angeklagten, die für den Tod des ukrainischen LKW-Fahrers in Oberrot verantwortlich sein sollen. Das Plädoyer der Staatsanwältin ist bereits beendet und auch Jörg Meyer, der Verteidiger des Angeklagten T. hat bereits plädiert, als mitten im Vortrag von Dr. Viktor Schulz dessen Mandant K. zusammensackt. Richter Dr. Martin Liebisch reagiert: Er unterbricht die Verhandlung umgehend und alarmiert einen Notarzt. Nach längerer Behandlungspause kann die Verhandlung weitergehen, ein Arzt hatte festgestellt, dass K. wieder verhandlungsfähig war.

Elf und zehn Jahre Haft drohen

Zuvor hatte Staatsanwältin Rührich bereits elf Jahre Haft für K. und zehn Jahre für T. gefordert - sie sieht den gemeinschaftlichen Totschlag, den sie angeklagt hatte, für erwiesen an. Die Analysen von Erbgut und Blutspuren sowie Blutspuren an den Schuhen von K. sowie fehlende Blutspuren an den Schuhen von T. ergäben, dass K. die mindestens fünf Stampftritte gegen Kopf und Hals des Opfers, die letztlich das Ersticken im eigenen Blut verursacht haben, ausgeführt habe.

Der eigentliche und wiederholte Aggressor sei allerdings T. gewesen. Juristisch müsse er sich daher die Tritte von K. zurechnen lassen. Auch wenn sich die Aussagen der Hauptaugenzeugen, die allerdings die eigentliche Tat auch nicht wirklich gesehen zu haben scheinen, in einigen Punkten nicht decken, hält sie deren Aussagen dennoch für beweiskräftig genug, um den Tatvorwurf zu belegen. Sie wirft den Angeklagten vor, den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Also sei die Tat als ein Totschlag zu werten.

Selten gehen Plädoyers weiter auseinander als an diesem Tag: Verteidiger Jörg Meyer sieht drei getrennte Tatkomplexe und erkennt für seinen Mandanten beim ersten Streit eine Körperverletzung, beim zweiten eine gefährliche Körperverletzung und beim dritten, während dem der Tod eintrat, gar keine Beteiligung seines Mandanten. Die widersprüchlichen Aussagen der Zeugen und die gezeigten Videos mit Zeitstempel passen nicht zusammen, erläutert er.

Bewährung angemessen

Er verweist darauf, dass während des dritten Komplexes, also während der Tritte, ein Mann mit einer Lichtquelle auf dem Parkplatz herumgelaufen ist, weitab vom Tatort. Für ihn kann diese Person nur sein Mandant gewesen sein, kein anderer komme vernünftigerweise infrage. Ein Jahr und zwei Monate Gesamtfreiheitsstrafe für die Körperverletzungen hält Meyer für angemessen. Aufgrund einer positiven Sozial- und Kriminalprognose könne diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, findet Meyer.

Anders argumentiert Schulz: Er sieht es nicht als erwiesen an, dass sein Mandant die zum Tode führenden Tritte zu Kopf und Hals gesetzt hat. Dass T. genau dies gesehen habe, bezeichnet er als Schutzbehauptung. Die belastenden Aussagen des Zeugen M. bei der Polizei und im Saal seien so unterschiedlich, dass er sie für wenig glaubwürdig hält. K. sei in den Konflikt hineingezogen worden, habe sogar schlichten wollen. Wenn K. aber getreten hätte, käme allenfalls eine Körperverletzung mit Todesfolge und keinesfalls Totschlag in Betracht - denn seinem Mandanten sei keine Tötungsabsicht nachzuweisen. Und dann müsse die Kammer „im Zweifel für den Angeklagten“ auf Körperverletzung mit Todesfolge erkennen.

Der Strafrahmen nennt hier 3 bis 15 Jahre, allerdings liege, so argumentiert Schulz, ein minder schwerer Fall vor. Sein Mandant sei nicht vorbestraft, habe eine feste soziale Bindung mit Familie und acht Kindern. Er fordert eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich, also maximal zwei Jahre, die dann auch zur Bewährung auszusetzen sei, weil die Voraussetzungen vorlägen. „Ohne Alkohol wäre das nicht passiert“, resümiert Schulz.

Beide Angeklagten beteuern in ihrem letzten Wort ihr Bedauern über die Tat und bitten um Entschuldigung. „Ich will nur zu meiner Familie“, endet K.

Falls die Kammer, bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, den Verteidigern folgt, könnten die Angeklagten auf freien Fuß kommen. Die Urteilsverkündung soll noch im Oktober erfolgen.

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