Politik Der Oberroter Gemeinderat soll feststellen, dass das Bürgerbegehren gegen die Strietwiesen-Erweiterung zulässig ist.
Oberrot. Viele Gäste füllen die Stühle im Gemeinderat am 13. Oktober im Rathaus. Das Interesse ist offenkundig groß, denn es geht um das Bürgerbegehren zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Strietwiesen-Erweiterung XI“. Die Gemeinde hat Margarete Wörner und Martin Stengelin zur Sitzung eingeladen. Die beiden Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren von der Initiative Lebenswertes Rottal (IGLR) nehmen am Ratstisch Platz und führen ihr Anliegen aus. Katrin Häfner, die dritte Vertrauensperson, lässt sich entschuldigen. Bürgermeister Peter Keilhofer fasst zu Beginn des Tagesordnungspunktes den aktuellen Stand der Dinge zusammen.
Am 21. August hatten Vertreter der IGLR die gesammelten Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht. Die vorgegebene Frist von drei Monaten wurde damit eingehalten. 536 Unterschriften von wahlberechtigten Personen liegen vor, 197 hätten bereits genügt, um das Verfahren einzuleiten, „das notwendige Quorum ist damit erreicht“, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Das Kommunalamt habe bestätigt, dass die Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt sind, erklärt Keilhofer. „Wenn wir heute beschließen, dass alles formal korrekt war, und wir das Bürgerbegehren als zulässig erachten, muss innerhalb einer weiteren Frist von vier Monaten der Bürgerentscheid durchgeführt werden.“
In einer Tischvorlage werden die Räte darüber hinaus informiert, dass die Gemeinde sich mit der Initiative ausgetauscht habe, ob der Bürgerentscheid auch nach Ablauf der Frist, nämlich zusammen mit der Landtagswahl vorgenommen werden kann, um Synergien bei der Planung und Organisation zu nutzen. „Wir bräuchten auf diese Weise nur einmal die Wahlräume, die Wahlverantwortlichen und die Wahlhelfer“, so Keilhofer.
Vorhaben sei unzulässig
Dann erhalten die Vertrauenspersonen ihre Redezeit.„Wir wissen, dass ein starker Gewerbestandort wichtig ist“, verkündet Martin Stengelin den Räten. „Aber mit dieser erneuten, massiven Erweiterung sehen wir eine kritische Grenze überschritten.“ Bereits vorhandene Probleme, wie die Belastung durch LKW-Verkehr, Lärm und Luftverschmutzung seien bis heute nicht gelöst. „Wenn Binderholz durch die Erweiterung noch näher an die Wohnbebauung heranrückt, werden die Probleme verschärft und nicht gelöst.“ Vor allem auch, dass die Erweiterung in einem Überschwemmungsgebiet liegt, macht der Initiative Sorgen.
Margarete Wörner hebt hervor, dass Oberrot im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald liegt. „Ein Raum, der sich durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit auszeichnet und für die Erholung von Mensch und Natur von großer Bedeutung ist.“ Das Landschaftsbild sei durch die Bebauung bereits gestört und die verträgliche Größe überschritten. Trotz der Informationsveranstaltung im Oktober 2024 seien nach wie vor Fragen nach den genauen Bauvorhaben und deren Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Gesundheit unbeantwortet.
Interessen kollidieren
Martin Stengelin formuliert den Interessenkonflikt zwischen Bewohnern, der Wirtschaft und der Natur so: „Wie viel Wachstum ist verantwortbar und wie viel Raum bleibt für kommende Generationen? Dürfen wir innerhalb einer Generation die sinnvoll bebaubare Fläche verplanen?“ Der Bürgerentscheid sei eine Entlastung für alle und ein demokratisches Instrument, um Vertrauen wieder aufzubauen und die Verantwortung auf viele Schultern zu verteilen.
Wörner stellt klar, dass der Bürgerentscheid keine Fronten aufbauen möchte: „Nicht Konfrontation, sondern Miteinander. Nicht Spaltung, sondern Beteiligung.“ Es gehe nicht um das Dafür oder Dagegen, sondern um die gemeinsame Verantwortung für Oberrot und die attraktive Umgebung.
Eine kleine Debatte um die Details entsteht. Elf Räte stimmen schließlich für die Zulassung des Bürgerbegehrens, Sandra Thalacker und Marina Schulz stimmen dagegen. Der Rat votiert überdies einstimmig, dass das Begehren zusammen mit der Landtagswahl am 8. März stattfinden kann. Hierzu fehlt allerdings die Zustimmung der Vertrauensleute, die sich darüber noch beraten wollen. Alternativ könnte der Bürgerentscheid auch am 8. Februar stattfinden. Das ist der letzte Sonntag innerhalb der viermonatigen Frist.