Kinderleiche in Wald entdeckt

Kriminalität Einsatzkräfte suchten seit Tagen nach Fabian aus Güstrow. Ermittler gehen davon aus, dass dem Kind Schlimmes widerfahren ist.

Bedrückte Anspannung herrscht in dem kleinen mecklenburgischen Ort Klein Upahl. Mannschaftswagen der Polizei stehen auf einem Parkplatz. Bereitschaftspolizisten kontrollieren die Zufahrt. Ein Rechtsmediziner fährt mit seinem Auto über den Platz und weiter in Richtung eines Waldes. Dort wurde ein grausiger Fund gemacht: eine Kinderleiche. Es handelt sich laut Polizei nach bisheriger Kenntnis um den seit Tagen vermissten achtjährigen Fabian aus dem nahegelegenen Güstrow.

Gewissheit über die Identität soll nach Aussage eines Polizeisprechers eine rechtsmedizinische Untersuchung bringen. „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen muss davon ausgegangen werden, dass es sich vorbehaltlich der rechtsmedizinischen Untersuchung um den seit Freitag vermissten achtjährigen Jungen aus Güstrow handelt“, teilten die Rostocker Staatsanwaltschaft und die Polizei mit.

Die Spurensicherung befand sich am Dienstag in dem unwegsamen Gelände südlich von Rostock bereits im Einsatz. Die Ermittler gehen von einer Straftat aus. „Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist von einem Fremdverschulden auszugehen“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mit.

Tagelang war mit großem Aufwand in und um Güstrow nach dem Jungen gesucht worden. Der Grundschüler hatte laut Polizei am Donnerstag vergangener Woche früher die Schule verlassen. Am Freitag durfte er demnach weiterhin wegen Unwohlseins zu Hause bleiben. Dort war er nach Kenntnis der Polizei allein und die Mutter bei der Arbeit.

Junge galt als zuverlässig

Fabian hatte demnach die Erlaubnis, rauszugehen. Mit seiner Mutter sei allgemein vereinbart gewesen, zu welcher Uhrzeit er abends zu Hause sein muss. Als er zu dieser Zeit nicht zu Hause war, habe die Mutter zunächst selbst versucht, den Jungen ausfindig zu machen. Gegen 20.30 Uhr meldete sie ihn schließlich als vermisst. Der Junge galt der Polizei zufolge als zuverlässig und nicht als Ausreißer.

Zunächst war vermutet worden, der Junge habe am Tag seines Verschwindens zu seinem Vater fahren wollen. Spürhunde hatten die Spur des Jungen laut Polizei bis zum Güstrower Busbahnhof verfolgt. An einer Bushaltestelle in der Nähe von Zehna, wo der Vater lebt, habe der Hund wieder angesetzt, hieß es am Wochenende. Der Hund habe dort eine Fährte gefunden, die sich dann in dem nahegelegenen Wald erst einmal verloren habe.

Zahlreiche Einsatzkräfte hatten nach Fabian gesucht per Hubschrauber, mit Hunden und Booten. Polizisten waren von Haustür zu Haustür gegangen, hatten Abrisshäuser und Gewerbeflächen in Güstrow und im Umland durchsucht. Allein am Montag waren 200 Kräfte im Einsatz. Eine Polizeisprecherin sprach von der „Nadel im Heuhaufen“. Der Polizei fehlten konkrete Anhaltspunkte. Sie ging bei der Suche teils nach dem Ausschlussprinzip vor.

Am Montagabend schlugen dann mehrere Spürhunde unabhängig voneinander auf dem südlich von Güstrow gelegenen Inselsee an. Danach richteten sich die Blicke auf das Gewässer. Die am Abend wegen Dunkelheit unterbrochene Suche setzte die Berufsfeuerwehr Rostock unter anderem mit Tauchern am Dienstagvormittag fort. Hunderte Meter, teils dicht bewachsen und mit breitem Schilfgürtel untersuchten die Feuerwehrleute mit einem Sonargerät, vom Ufer aus in Wathosen und unter Wasser – ohne Ergebnis.

Dann die schockierende Nachricht: Nach Worten eines Polizeisprechers meldete sich am Dienstagvormittag eine Spaziergängerin, die nahe Klein Upahl südwestlich von Güstrow in einem Wald die Kinderleiche gefunden hatte. Dort versammelte sich am Dienstag neben der Polizei auch mehrere Medienvertreter. Der Zugang zum Fundort wurde aber abgesperrt – auch, weil dort noch Spezialhunde zum Einsatz kommen sollten.

Wie der Junge in den Wald gekommen ist, warum der Achtjährige sein Handy nicht dabeihatte – viele Fragen sind noch offen. „Wir stehen ganz am Anfang“, sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Rostock, Harald Nowack, der Deutschen Presse-Agentur.

Zwölfjährige steht im OP-Saal

Österreich Tochter der Chirurgin soll Loch in Schädel gebohrt haben. Auftakt im Prozess gegen Mediziner.

Graz. Durfte ein zwölfjähriges Mädchen bei einer Notoperation in Österreich den Schädel eines Patienten aufbohren? Um diese Frage dreht sich ein Prozess in der Stadt Graz. Wegen Körperverletzung angeklagt sind eine Neurochirurgin – die Mutter des Kindes – und ein Chirurg. Beide Mediziner waren an dem Eingriff beteiligt. Dass das Mädchen aktiv Hand anlegte, bestreiten die Mediziner. Der Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe, alternativ ist eine Geldstrafe möglich. Bei der OP im Januar 2024 wurde ein Mann behandelt, dem bei einem Forstunfall ein schwerer Ast auf den Kopf gefallen war. Er wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma in das Landeskrankenhaus Graz eingeliefert.

Interessierte Tochter

Es war ein Samstag. Die damals zwölfjährige Tochter habe ihre Mutter an diesem Tag in die Klinik begleitet, um dort Englischvokabeln zu lernen, berichtete die 48-jährige Chirurgin vor Gericht. Das medizinisch interessierte Kind habe dann darum gebeten, bei einer Operation zusehen zu dürfen. Dass sie das erlaubt habe, sei „sicherlich ein Fehler“ gewesen, sagte die Mutter.

Nach Aussage der Angeklagten bat die Tochter gegen Ende der Operation darum, mithelfen zu dürfen. „Ich war überrascht von der Frage, aber habe ihr das nicht ausgeschlagen, was ein riesiger Fehler war“, sagte der angeklagte Chirurg. Der 35-Jährige räumte ein, dass das Kind seine Hand auf das Bohrgerät oder auf seine Hand legte. Doch er habe immer die volle Kontrolle gehabt. Die Operation verlief komplikationslos und ohne negative Folgen.

Die Chirurgin war im OP-Saal bereits mit Telefonaten beschäftigt, wie sie aussagte. Was ihre Tochter genau getan habe, habe sie nicht mitbekommen. Laut Zeuginnen hatte die Chirurgin jedoch nach dem Eingriff gegenüber Kolleginnen sinngemäß berichtet, ihre Tochter habe soeben ihr erstes Bohrloch gesetzt.

Die Vorwürfe waren durch Gerüchte in der Klinik und durch ein anonymes Schreiben an leitende Ärzte bekanntgeworden. Das Krankenhaus hat sich von den Angeklagten getrennt. Das Urteil wird an einem weiteren Verhandlungstag erwartet.

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