Durchwachsene Angelfreude

Vereine Bei der Haupversammlung der Fischhegegemeinschaft Rot-Kocher werden ernste Themen angesprochen. Es geht unter anderem um Fischräuber, hohe Wassertemperaturen und den Biber.

Gemütlich geht es bei der Hauptversammlung der Fischhegegemeinschaft im Gasthaus Krone jüngst nicht zu: Es kommen ernste Themen auf den Tisch. Der Vereinsvorsitzende Hans-Jörg Holspach begrüßt als Gäste Markus Hannemann von der Fischhegegemeinschaft Jagst (FHGJ) und Michael Stemmler vom Fischzuchtverein Schwäbisch Hall. Beide mischen sich in die lebhaften Diskussionen ein. Hannemann berichtet, dass die Anzahl an Prädatoren (Raubtiere) für heimische Fischarten weiter wachse. „Wir haben in einem Vogelschutzgebiet an der Jagst mehrere Kormoran-Vergrämungsaktionen durchgeführt. Aber die Jagst ist über 100 Kilometer lang und der Kormoran kommt an vielen Flussabschnitten vor.“

Fischotter im Blick

Hannemann sagt, dass sich die Bestände des Kormorans in der Kocher-Jagst-Region auf die Fischpopulationen auswirkten. „Der Kormoran ist nicht der einzige Fischräuber, den wir im Auge haben müssen. Der Gänsesäger ist heimisch geworden und der Fischotter könnte in absehbarer Zeit folgen.“ Günter Mayr von der Fischhegegemeinschaft Rot-Kocher weiß Konkretes: „Der Fischotter ist bis in den Odenwald vorgestoßen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis er von dort zur Jagst vordringt.“

Michael Stemmler macht sich bei der Sitzung nicht nur aufgrund der Kormorandichte in der Kocher-Jagst-Region so seine Gedanken. Obwohl die Nilgans nicht als Fischräuber bekannt ist, so sieht Stemmler die sukzessive Ausbreitung dieser Gänseart eher kritisch. „Ich werde das Gefühl nicht los, dass die Nilgans mit ihrem aggressiven Verhalten andere Wasservögel verscheucht.“ Die Nilgans habe inzwischen am Breiteichsee jedes Jahr Nachwuchs und seitdem würde es keine Bruten des Blässhuhns mehr geben. Er hat zudem die Diskussionen um das massenhafte Auftreten von Nilgänsen am Starkholzbacher See seit diesem Sommer verfolgt.

Niedrige Pegelstände

Auch Hans-Jörg Holspach registriert bedenkliche Entwicklungen an heimischen Bächen und Flüssen: Die niedrigen Pegelstände im Sommer beschäftigen den erfahrenen Angler, ebenso der Schwall-und-Sunk-Effekt, der von Wasserkraftwerken verursacht wird. „Wir stehen regelmäßig mit den Wasserkraftbetreibern in Kontakt, um die Abflussschwankungen in den Sommermonaten einzudämmen. Niedrige Pegelstände erschweren wandernden Fischarten wie dem Aal das Leben.“ Der Aal habe es aufgrund der vielen Querbauwerke sowieso nicht leicht.

Die Prognose für viele heimische Fischarten bis 2040 sehe düster aus. „Die Bestände von forellenartigen Fischen werden mit Blick auf die Klimaerwärmung stark rückläufig sein. Die Gewinner des Klimawandels werden bei uns eher Barsch und Wels sein“, meint Holspach. Eine Chance für die heimische Bachforelle seien aber Kältepools. Die Bachforelle könne beispielsweise in tiefen Gumpen die heißesten Tage des Jahres überstehen.

„Die Kollegen an der Jagst haben in diesem Sommer sogar mal eine Wassertemperatur von 28 Grad gemessen.“ Eine solch hohe Temperatur bereite vielen Fischen großen Stress. „Vielleicht solltet ihr Temperaturlogger (ein Messgerät; Anm. d. Red.) anschaffen und an der Rot und am Kocher einsetzen. So könnt ihr aufschlussreiche Daten sammeln“, wirft Dr. Berthold Kappus ein. Der Gewässerökologe hält bei der Versammlung einen Fachvortrag über den Biber. Er spricht unter anderem über die Auswirkungen von Biberdämmen, die in kleinen Bächen und Flüssen auch nachteilige Effekte auf einzelne Fischarten wie Bachforelle oder Groppe auslösen können.

Markus Frank von der Fischhegegemeinschaft Rot-Kocher kann auch Erfreuliches berichten. „Das Fischmobil, das wir für den Biologieunterricht von Schulklassen aus Michelbach an der Bilz in Wilhelmsglück im Juli im Einsatz hatten, kam gut an. Wir konnten den Schülern zeigen, wie lebendig das Leben im Fluss ist und auch unsere Vereinsaktivitäten positiv darstellen.“

Manfred Böhm informiert: „Die Akquise von Sponsoren, die unsere Vereinsaktivitäten unterstützen wollen, läuft erfolgreich an.“ Neben Kärcher, Fertighaus Weiss, den Stadtwerken und der VR Bank Heilbronn-Hall sei mit Zerspanungstechnik Belschner aus Obersontheim seit Kurzem ein weiterer Förderer mit an Bord. „Weitere Sponsoren dürfen gerne dazukommen. Wir wollen auch nächstes Jahr wieder Fischbesatz-Aktionen mit Glasaalen und anderen Fischarten durchführen.“

Nichtsichtbarkeit muss gegeben sein

Kommunales Vellbergs Gemeinderat spricht sich bei der geplanten Freiflächen-PV-Anlage bei Lorenzenzimmern weiterhin für einen Sichtschutzwall aus.

In der Vellberger Gemeinderatssitzung vom 19. September vergangenen Jahres hatte Kreisplaner Jens Fuhrmann dem Gremium den Sachstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Haselhalde“ auf dem Gelände des Gipssteinbruchs „Anneliese“ bei Lorenzenzimmern vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss war bereits im Jahr 2020 gefasst worden. Nun steht das Thema in der September-Sitzung wieder auf der Agenda. Bürgermeister Jürgen Reichert sagt: „Wir alle haben gedacht, der Satzungsbeschluss im Gemeinderat ist jetzt nicht mehr so weit weg, aber es gibt dann doch immer wieder Fragestellungen seitens des Baurechtsamts im Landratsamt Schwäbisch Hall.“ Es sei die Frage an die Stadt Vellberg gestellt worden, ob die Nichtsichtbarkeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage aus der Ortslage heraus noch immer gewünscht werde. Dies vor dem Hintergrund, dass viele Kommunen von solch einer Auflage mittlerweile abgekommen sind.

Vergleich der Varianten

Der Projektierer, die ZHS Energie GmbH & Co. KG aus Vellberg, hat einen Variantenvergleich zur Nichtsichtbarkeit der Anlage erstellt. ZHS-Geschäftsführer Harald Schneider ergreift das Wort und sagt: „Wir bemühen uns jetzt seit fast sechs Jahren, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Steinbruch Lorenzenzimmern zu realisieren.“ Sie seien weiterhin der Auffassung, dass der Standort für so eine Anlage sehr gut geeignet sei, da keine landwirtschaftliche Fläche zusätzlich verbraucht werde.

Zwischen dem Aufstellungsbeschluss 2020 und dem heutigen Plan habe man feststellen müssen, dass es sehr schwierig ist, dieses Projekt zu realisieren. Der Grund: Sehr viele Ämter seien beteiligt, betont Harald Schneider. Als Beispiele nennt er das Landesamt für Geologie, die Oberste Forstbehörde und die Untere Naturschutzbehörde. Ende 2024 sei vom Baurechtsamt sowie der Naturschutzbehörde des Landratsamts nochmals das Thema Nichtsichtbarkeit aufgekommen.

Nun soll das Ratsgremium auf Wunsch des Baurechtsamts im Rahmen eines vertieften Variantenvergleichs die Nichtsichtbarkeit der geplanten Anlage neu bewerten. Harald Schneider präsentiert anhand Fotomontagen und 3D-Visualisierungen drei verschiedene Varianten.

Einstimmiger Beschluss

Am Ende der Besprechung bestätigt der Gemeinderat einstimmig seinen bereits zuvor gefassten Beschluss, an der Variante 3 festzuhalten. Der Bauherr hat hier eine Geländeprofilierung bis zu einem Niveau von 440 Meter über Normalnull in Verbindung mit einem Sichtschutzwall an der südlichen Geländekante von rund drei Metern anzubringen. Diese Variante wurde von der ZHS bereits im Jahr 2020 dem Ortschaftsrat Großaltdorf sowie dem Gemeinderat vorgestellt. Sie war Grundlage der weiteren Abstimmungen mit den Behörden in den vergangenen Jahren.

Kollege mit Radlader überfahren

Prozess Am Amtsgericht Schwäbisch Hall wird ein tragischer Fall von fahrlässiger Tötung in Obersontheim verhandelt. Der Angeklagte ringt mit den Tränen, kommt am Ende aber nicht straffrei davon.

Es war ein gewöhnlicher Arbeitstag für den Mann, der am Montag auf der Anklagebank des Schwäbisch Haller Amtsgerichts sitzt. Wie schon unzählige Male zuvor stieg er am Vormittag des 29. Mai 2024 auf einen Radlader, um Material auf dem Betriebsgelände in Obersontheim zu versetzen. Es war seine erste Fahrt an diesem Tag, und es wird auch die letzte bleiben. Denn nur kurze Zeit später ist sein Kollege tot– überrollt vom Angeklagten.

Jetzt muss er sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten. Gleich zu Prozessbeginn räumt der Verteidiger des Crailsheimers ein: Die Vorwürfe seien inhaltlich völlig richtig. Als sein Mandant daraufhin beginnt, vom Tag des Geschehens zu erzählen, kommen dem die Tränen. Sein Kollege und er seien gegen 9 Uhr mit ihrer gemeinsamen Aufgabe fertig gewesen, daraufhin widmeten sich beide separaten Tätigkeiten. Was sein Kollege als Nächstes mache, habe der Angeklagte nicht gewusst.

Ruckeln beim Fahren bemerkt

Er selbst machte sich ans Umladen von Material. Dafür füllte er die Schaufel seines Radladers bis zur Kante, schildert der heute 47-Jährige – und räumt auch ein, diese etwas höher gestellt zu haben als gewöhnlich. Beim Abbiegen habe der Angeklagte dann ein Ruckeln wahrgenommen. Als er ausgestiegen sei, habe er seinen Kollegen bäuchlings auf dem Boden liegen sehen.

Ob er denn wegen der Schaufel nach vorne gar nichts habe sehen können, will Richter Jens Brunkhorst wissen. „Wenig“, antwortet der Mann auf der Anklagebank und gibt zu: Man hätte wohl sehen können, wenn jemand in der Ferne gelaufen wäre. „Ich habe ihn wirklich nicht gesehen“, beteuert er im Laufe des Prozesses aber immer wieder. Mehrmals kommen ihm die Tränen, sein Taschentuch muss er oft hervorholen. Der Verstorbene sei nicht nur ein Kollege, sondern ein guter Freund gewesen, erzählt er. Die beiden fingen vor etwa 15 Jahren zeitgleich beim Arbeitgeber an.

In der Verhandlung geht es immer wieder um die festgelegten Laufwege auf dem Firmengelände. Das Opfer wurde außerhalb dieser sicheren Wege erfasst. „Rein theoretisch hätte er da nicht laufen dürfen“, sagt der Angeklagte. Aber: Man müsse auch mal von diesen Plänen abweichen – je nachdem, wo man auf dem Gelände arbeite. Das sagen auch sein Kollege und sein Chef im Zeugenstand. Der Betriebsleiter betont jedoch, man müsse trotzdem immer die sicherste Route nehmen. Warum der Verstorbene mitten über den Hof lief, ist unklar, wie der ermittelnde Polizist aussagt. Man vermute, er wollte zu seinem Chef gehen und nach einer neuen Aufgabe fragen.

Keiner der Mitarbeiter sieht den Unfall; aber der Angeklagte habe über Funk nach Hilfe gerufen, erzählt sein Kollege. Ein Paketlieferant wählt letztlich den Notruf. Aber als der Rettungsdienst eintrifft, kann der für das damals 36 Jahre alte Opfer nichts mehr tun. Nachdem sie das dem Crailsheimer mitgeteilt hatten, sei der in einen verzweifelten Zustand verfallen, schildert ein Rettungssanitäter im Gerichtssaal. „Rastlos“, „aufgebracht“, „totale Hilflosigkeit“, beschreibt der Mann. „Er hat wahrscheinlich große Schuld bei sich wahrgenommen.“

Dr. Franziska Rabe, Assistenzärztin für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Ulm, listet Verletzungen in großer Zahl auf und schildert, dass das Opfer einseitig überfahren worden sein müsse. Das sagt auch der technische Sachverständige Dieter Wolpert. Der Verstorbene müsse mit der Schaufel des Radladers, der leer 17,3 und mit Ladung um die 25 Tonnen wiege, von hinten angestoßen und anschließend vom rechten Vorder- und Hinterrad überrollt worden sein.

Die Sicht nach vorne sei laut Wolpert beim Radlader extrem eingeschränkt. Die Untersuchung habe aber ergeben, dass das Opfer in größerer Entfernung erkennbar gewesen sein müsse – auf 44 bis 48 Meter Entfernung bei der technischen Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. So schnell ist der Angeklagte laut eigener Aussage ungefähr gefahren. Der Verstorbene sei in dem Fall ab fünf Sekunden vor Unfall von der Schaufel verdeckt gewesen, schildert Wolpert. Je höher die Schaufel stehe, desto größer sei der tote Winkel.

Für Staatsanwalt Marc Mayer steht fest: Der Angeklagte muss schuldig gesprochen werden. Eine Freiheitsstrafe hält er aber nicht für angemessen und fordert stattdessen eine Geldstrafe. Es sei sicher nicht das gewöhnlichste, dass jemand quer über die Anlage laufe, sagt er. Und wie auch im Straßenverkehr müssten sich Fußgänger versichern, dass kein Fahrzeug angefahren komme.

Neuen Job gefunden

Auch der Verteidiger des Angeklagten, der sich mehrmals für eine Verfahrenseinstellung ausspricht, wirft vorsichtig die Frage auf, ob das Opfer nicht ein Mitverschulden trage. Richter Jens Brunkhorst verurteilt den Crailsheimer schließlich zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro. Außerdem muss der 47-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen. Der hat mittlerweile seine Arbeitsstelle gewechselt, und fährt schon lange keinen Radlader mehr.

Ein Dankeschön für die Gardeuniformen

Engagement Der FKB-Vorstand übernimmt den Service bei der Generalversammlung der Raiffeisenbank Bühlertal.

Bühlertann. Weil sie einen Service-Dienst für die Generalversammlung in der großen Bühlertalhalle suchte, meldete sich die Raiffeisenbank Bühlertal kurzfristig auf dem Rathaus Bühlertann – mit der Bitte, einen örtlichen Verein zu fragen, der die Bewirtung übernehmen könne. Sonja Gürth, nicht nur Sekretärin von Bürgermeister Florian Fallenbüchel, sondern auch Vorstand im Fastnachtskomitee Bühlertann (FKB), nahm den Anruf entgegen, versprach, sich umzuhören und hatte gleich schon einen Plan im Kopf. „Das war die Gelegenheit, aktiv Danke zu sagen für die schönen und hochwertigen Gardeuniformen, die die Raiffeisenbank Bühlertal dieses Jahr der Zwergelgarde sponserte“, sagt Gürth, die umgehend über den Sachstand in der FKB-Whatsapp-Gruppe informierte.

Es dauerte keine Minute, da begann das Handy zu klingeln und die Zusagen aus der Vorstandschaft trafen ein. On top erklärte sich das Rentner-Team des FKB bereit, am Tag der Generalversammlung Tische und Stühle in der Bühlertalhalle auf- und abzubauen.

Zehn Helferinnen und Helfer waren gesucht, zwölf FKBler standen bei Saalöffnung parat: sechs Männer und sechs Frauen für sechs Wagen in sechs Reihen. Wie beim Traumschiff-Gala-Dinner schoben die dem Publikum bestens bekannten Männer aus der FKB-Vorstandschaft die vollen Wagen in den Saal hinein, flankiert von je einer ebenfalls im Dorf bekannten weiblichen Persönlichkeit aus Prunk- und Familiensitzungen. Die hohen fastnachtlichen Herren und Damen hatten alle Hände voll zu tun an diesem Abend, und sie stellten unter Beweis, dass sie da sind, wenn’s klemmt, und sie zupacken können, wenn’s drauf ankommt.

Nur einmal an diesem Abend hatten sie Zeit zu verschnaufen – als vor dem Essen die Zwergelgarde in den neuen blau-orangefarbenen Uniformen eine Showeinlage tanzte. „Es war eine Art Rollentausch, mal was komplett anderes, denn normal sitzen wir an Fastnacht ja im Komitee auf der Bühne, mit Blick auf das Publikum und die Service-Crew“, sagt Vorsitzender Thorsten Rüeck. Und Vorsitzender Paul Schmieg erzählt: „Es war tatsächlich auch anstrengend, ich hatte kaum Zeit für ein Schwätzchen, geschweige denn Augen und Ohren für die Bühne.“ Sonja Gürth freut sich: „Es war das Beste, was uns hätte passieren können, um im Gegenzug für das Uniform-Sponsoring einmal wertschätzend Danke zu sagen.“

Fahrspur hat „unruhigen Verlauf“

Sanierung Die Fahrbahn auf der B 19 zwischen Untermünkheim und Gelbingen wurde erneuert. Nicht zufriedenstellend.

Untermünkheim/Schwäbisch Hall. Der sanierte Streckenabschnitt der Bundesstraße 19 zwischen Untermünkheim und Gelbingen ist am 4. September wieder für den Verkehr freigegeben worden. Im Rahmen der Maßnahme, die ab 4. August unter Vollsperrung durchgeführt wurde, war der vorhandene Asphaltbelag elf Zentimeter stark abgefräst und in zwei Schichten wieder neu hergestellt worden. Auch die Entwässerung der Fahrbahn war verbessert worden. Rund 800.000 Euro hat der Bund in die Gesamtmaßnahme investiert.

Wellen auf der Fahrbahn

Die Asphaltarbeiten auf der Fahrbahn von der Kocherbrücke ab Untermünkheim bis kurz nach der Abzweigung „Breitenstein“ (kurz vor Gelbingen) seien nicht ordentlich ausgeführt worden, bemängelt nun ein Fachkundiger der Branche. Er möchte anonym bleiben. Der Untermünkheimer war mehr als 40 Jahre im Tiefbau tätig und als Polier verantwortlich für zahlreiche Straßenbauprojekte. Der Streckenabschnitt habe Wellen, die beim Befahren deutlich wahrnehmbar seien. Die Fahrbahn von Gelbingen nach Untermünkheim hingegen weise keinerlei Mängel auf. Der Fachkundige geht davon aus, dass der zuständige Walzenführer nicht korrekt vorgegangen ist und den neu aufgebrachten Asphalt „verwalzt“ hat, wie es im Fachjargon heißt.

Der ehemalige Tiefbaupolier ist sicher, dass die Wellen über kurz oder lang mehr werden. Es handle sich hier um Baumängel. Diese müssten festgehalten werden, um bei nachhaltigen Schäden das ausführende Unternehmen in Regress nehmen zu können. Was wäre seiner Ansicht nach in dem betroffenen Streckenabschnitt zu tun? „Herausfräsen und neu asphaltieren“, sagt er. Dies halte er in Anbetracht der hohen Kosten der Straßenbaumaßnahme, die der Steuerzahler zu tragen habe, für angebracht.

Ebenheitsprüfung erforderlich

Von der Pressestelle des Regierungspräsidiums Stuttgart heißt es auf Anfrage dieser Zeitung: „Im Zuge der Abnahme wurde festgestellt, dass die Fahrspur von Untermünkheim Richtung Schwäbisch Hall einen unruhigen Verlauf hat.“ Allerdings müsse zunächst eine standardmäßige Ebenheitsprüfung durchgeführt werden, sodass der Sachverhalt fundiert besprochen werden könne. „In dieser Ebenheitsprüfung werden dann Unebenheiten beziehungsweise Wellen klar definiert und entsprechend dem Regelwerk beurteilt und bewertet“, heißt es weiter. Bis zur Vorlage und Sichtung dieser Prüfung könnten keine weiteren Angaben gemacht werden.

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