Hoffnung auf eine Rückkehr bleibt

  • Ousainou Danso im Trikot der SSV Schwäbisch Hall im Spiel der vergangenen Saison gegen die SpVgg Satteldorf (2:3). Foto: Rolf Müller

Fußball Ousainou Danso ist nach seiner Abschiebung in Gambia. Rechtlich betrachtet gibt es noch Chancen, dass der 28-Jährige zurückkehren kann.

Der Schock sitzt nach wie vor tief bei Spielern, Verantwortlichen und allen, die es mit der SSV Schwäbisch Hall halten. Ousainou Danso wurde am Mittwoch nach Gambia abgeschoben. „Wir versuchen aktuell alles, um Ousi so schnell wie möglich wieder zurückzuholen“, teilt die SSV auf ihrer Instagram-Seite mit. Dabei hat der Verein professionelle Hilfe von der Haller Rechtsanwaltkanzlei Kütterer & Kollegen.

Der SSV-Vorsitzende Ali Tercan hatte bereits betont, dass Ousainou Danso voll integriert war. Fakt ist, dass der 28-jährige Gambier nicht nur Deutschkurse belegt und besucht hat, sondern zum Zeitpunkt seiner Abschiebung bereits eine Zusage für eine Ausbildung hatte.

Betrachtet man die rechtliche Lage, dann wurde Ousainou Dansos Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Innerhalb einer kurzen Frist kann dagegen Klage eingereicht werden. Prinzipiell aber werden die Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, aufgefordert, Deutschland freiwillig zu verlassen, ansonsten droht ihnen die Abschiebung. Unter Abschiebung versteht man die Ausweisung mit Zwangsmitteln. Im Falle von Ousainou Danso wurde dieser von Polizisten aus dessen Haller Wohnung geholt und zum Flughafen gebracht, wo bereits eine Maschine wartete, die gambische Staatsbürger, deren Asylantrag abgelehnt worden war, nach Gambia flog.

Im Normalfall erhalten Menschen, die abgeschoben worden sind, ein Einreiseverbot. Das bedeutet, dass sie nicht ohne Weiteres nach Deutschland zurückkehren können. Würde man offiziell wieder einreisen wollen, müsste man zuvor einen Antrag stellen, dass dieses Einreiseverbot aufgehoben wird. Eine Ausnahme bildet beispielsweise die Gerichtsverhandlung über den Einspruch beziehungsweise die Klage gegen den abgelehnten Asylantrag – denn prinzipiell haben Menschen das Recht, persönlich vor dem Richter beziehungsweise der Richterin zu stehen.

Menschen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, können abgeschoben werden, auch wenn sie gegen diese Entscheidung geklagt haben. Eine solche Klage hat nämlich keine aufschiebende Wirkung. Um eine Abschiebung zu verhindern, muss zusätzlich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Gericht gestellt werden.

Allerdings muss über einen solchen Antrag ein Gericht entscheiden. Glaubt man den Berichten, die im Internet zu finden sind, wird relativ schnell über einen solchen Antrag entschieden. Ein Gericht entscheidet dann auch anhand der vorgelegten Dokumente und Beweise. Letztlich bemessen die Richter dabei auch die Erfolgsaussichten der Klage. Ökonomische Folgen sind dabei inbegriffen. Können Kosten gespart werden, beispielsweise bei einer Sammelabschiebung, dann fließt auch das in die Entscheidung mit ein.

Duldung ist weiterhin möglich

Im Falle von Ousainou Danso hat aber das Gericht gar nicht mehr über den Eilantrag entschieden. Die Verantwortlichen der SSV Hall haben nicht nur deshalb die Hoffnung, dass sie Ousainou Danso zurückholen können. Denn mit der Zusage eines Ausbildungsplatzes hat der Gambier eine Zukunftsperspektive. Dies könnte zu einer „Duldung“ beziehungsweise zu einer „Ausbildungsduldung“ führen. Während der Ausbildung können diese Menschen dann nicht abgeschoben werden. Geflüchtete, die aufgrund ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, können eine „Beschäftigungsduldung“ erhalten. Dafür müssen sie seit mindestens zwölf Monaten geduldet sein und seit mindestens 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Würde Ousainou Danso also seine Ausbildung erfolgreich abschließen und in der Folge eine Arbeitsstelle erhalten, könnte auch diese „Beschäftigungsduldung“ auf ihn zutreffen.

Die SSV Hall hofft mithilfe ihres Rechtsbeistands, dass Ousainou Danso zurückkehren darf. „Für uns ist Ousi nicht nur ein Spieler, sondern ein Vereinsherz.“ Er sei nicht nur sportlich wichtig, „vielmehr ist er ein Freund, ein Vorbild und ein Mensch, der unseren Verein mit seiner positiven Art geprägt hat.“

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