Nichtsichtbarkeit muss gegeben sein

  • Eine Freiflächen-PV-Anlage, ähnlich wie diese, soll auf dem Gelände des Gipssteinbruchs „Anneliese“ bei Lorenzenzimmern entstehen. Symbolbild: Peeek Industry Solutions/obs/dpa

Kommunales Vellbergs Gemeinderat spricht sich bei der geplanten Freiflächen-PV-Anlage bei Lorenzenzimmern weiterhin für einen Sichtschutzwall aus.

In der Vellberger Gemeinderatssitzung vom 19. September vergangenen Jahres hatte Kreisplaner Jens Fuhrmann dem Gremium den Sachstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Haselhalde“ auf dem Gelände des Gipssteinbruchs „Anneliese“ bei Lorenzenzimmern vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss war bereits im Jahr 2020 gefasst worden. Nun steht das Thema in der September-Sitzung wieder auf der Agenda. Bürgermeister Jürgen Reichert sagt: „Wir alle haben gedacht, der Satzungsbeschluss im Gemeinderat ist jetzt nicht mehr so weit weg, aber es gibt dann doch immer wieder Fragestellungen seitens des Baurechtsamts im Landratsamt Schwäbisch Hall.“ Es sei die Frage an die Stadt Vellberg gestellt worden, ob die Nichtsichtbarkeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage aus der Ortslage heraus noch immer gewünscht werde. Dies vor dem Hintergrund, dass viele Kommunen von solch einer Auflage mittlerweile abgekommen sind.

Vergleich der Varianten

Der Projektierer, die ZHS Energie GmbH & Co. KG aus Vellberg, hat einen Variantenvergleich zur Nichtsichtbarkeit der Anlage erstellt. ZHS-Geschäftsführer Harald Schneider ergreift das Wort und sagt: „Wir bemühen uns jetzt seit fast sechs Jahren, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Steinbruch Lorenzenzimmern zu realisieren.“ Sie seien weiterhin der Auffassung, dass der Standort für so eine Anlage sehr gut geeignet sei, da keine landwirtschaftliche Fläche zusätzlich verbraucht werde.

Zwischen dem Aufstellungsbeschluss 2020 und dem heutigen Plan habe man feststellen müssen, dass es sehr schwierig ist, dieses Projekt zu realisieren. Der Grund: Sehr viele Ämter seien beteiligt, betont Harald Schneider. Als Beispiele nennt er das Landesamt für Geologie, die Oberste Forstbehörde und die Untere Naturschutzbehörde. Ende 2024 sei vom Baurechtsamt sowie der Naturschutzbehörde des Landratsamts nochmals das Thema Nichtsichtbarkeit aufgekommen.

Nun soll das Ratsgremium auf Wunsch des Baurechtsamts im Rahmen eines vertieften Variantenvergleichs die Nichtsichtbarkeit der geplanten Anlage neu bewerten. Harald Schneider präsentiert anhand Fotomontagen und 3D-Visualisierungen drei verschiedene Varianten.

Einstimmiger Beschluss

Am Ende der Besprechung bestätigt der Gemeinderat einstimmig seinen bereits zuvor gefassten Beschluss, an der Variante 3 festzuhalten. Der Bauherr hat hier eine Geländeprofilierung bis zu einem Niveau von 440 Meter über Normalnull in Verbindung mit einem Sichtschutzwall an der südlichen Geländekante von rund drei Metern anzubringen. Diese Variante wurde von der ZHS bereits im Jahr 2020 dem Ortschaftsrat Großaltdorf sowie dem Gemeinderat vorgestellt. Sie war Grundlage der weiteren Abstimmungen mit den Behörden in den vergangenen Jahren.

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