Empfänger-Abgleich Selbst jahrelang verwendete Namen oder gängige Abkürzungen wie „ADAC“ werden von Banken auf einmal reklamiert.
Online-Überweisungen an Musikschulen, Sportvereine, den ADAC oder kommunale Behörden geraten in diesen Tagen immer wieder zur Geduldsprobe. Weil die eingegebenen Empfänger-Informationen der IBAN nicht korrekt zugeordnet werden können, scheitert der Geldtransfer oder es erscheinen Warnhinweise.
Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die ursprünglich vor allem die blitzschnellen Echtzeitüberweisungen sicherer machen sollte. Allerdings wird der Abgleich offenbar auch bei Standard-Überweisungen angewendet. Das bestätigt die Bankenaufsicht Bafin.
Seit dem 9, Oktober müssen Banken prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit den zur IBAN hinterlegten Kontoinhaberinformationen übereinstimmt. Dafür gleichen die Kreditinstitute die Empfängerdaten bei jedem Überweisungsvorgang automatisch ab. Die Zahlerbank sendet die Daten an die Empfängerbank, die den Abgleich vornimmt und ein standardisiertes Ergebnis zurückgibt: „Match“, „Close Match“, „No Match“.
Die Kreditwirtschaft betont, es gebe im Zusammenhang mit der neuen Verpflichtung keine Probleme: Wie erwartet, komme es natürlich auch zu Rückfragen, wenn es bei der Empfängerüberprüfung zu Abweichungen zwischen Namen und IBAN kommt, melden die Branchenvertreter auf Nachfrage. Etwa, wenn ein Firmenname und der Name des Kontoinhabers nicht übereinstimmen.
„In den ersten Tagen nach der Einführung haben Banken und Sparkassen ein erhöhtes Aufkommen an Kundenanfragen verzeichnet“, erklärt eine Sprecherin der Kreditwirtschaft. Die Institute hätten aber bereits im Vorfeld ihre Kapazitäten im Kundenservice aufgestockt und ihr Personal geschult: „In der Regel können Fragen daher unmittelbar geklärt werden.“
„Einzelne Kunden kontaktieren uns, weil sie von der roten Ampel bei einer nicht gegebenen Übereinstimmung verunsichert sind“, formuliert ein Sprecher der Deutschen Bank. Bei geschäftlichen Empfängern könne es zudem einen Hinweis geben, wenn die Firmierung nicht ganz korrekt angegeben ist. Eine Durchführung der Überweisung sei aber in jedem Fall möglich, auch bei einem „No Match“, also wenn Empfänger und IBAN nicht übereinstimmen.
Hier allerdings warnen die Verbraucherzentralen: „Wenn Sie eine Überweisung trotz einer Warnung absenden, tragen Sie das Risiko selbst“, betont der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv). Die Bank hafte nur dann, wenn der Abgleich zuvor ausdrücklich ergeben hat, dass Name und IBAN zusammenpassen. Für Firmen erlaubt die EU-Verordnung Ausnahmen, unter anderem, um große Sammelüberweisungen praktikabel zu halten. So dürfen sie sogenannte Alias-Namen nutzen, die vom Eintrag ins Handelsregister abweichen. Diese Alias-Namen müssen aber zuvor bei den Banken hinterlegt werden. „Die Qualität der Daten ist entscheidend“, mahnen Berater daher.
Mehrere Inhaber sind kritisch
Komplikationen drohen bei Konten mit mehreren Inhabern – etwa Arztpraxen oder Anwaltskanzleien – oder Firmennamen, die vom Eintrag ins Handelsregister abweichen. Auch simple Tippfehler können einen negativen Abgleich auslösen. Die Verbraucherschützer empfehlen deshalb, den Empfängernamen, vor allem bei Unternehmen, direkt aus der Rechnung zu übernehmen. „Im Zweifel“, heißt es, „kontaktieren Sie den Zahlungsempfänger“.
Aber eben dieses Kontaktieren ist mindestens zeitaufwendig. Das Magazin Fokus hat seine Leser nach ihren Erfahrungen gefragt: Der rege Rücklauf zeigt, dass es offenbar doch ein paar Probleme gibt mit den neuen Anforderungen an die Genauigkeit: So verzweifeln Kunden offenbar an Bindestrichen, Umlauten, Doppelnamen und Abkürzungen. Sie beklagen Fehlermeldungen trotz genauer Überweisungs-Vorgaben auf Überweisungs-Vordrucken. Selbst Namen, die jahrelang Verwendung fanden oder gängige Abkürzungen wie ‚ADAC‘ würden auf einmal reklamiert. Auch Kontroll-Überweisungen auf das eigene Konto seien nicht durchgegangen, schreiben frustrierte Kunden. Stunden hätten sie damit zugebracht, Überweisungsempfänger zu kontaktieren, um Schreibweisen und Firmierungen zu überprüfen.
Vielleicht, mutmaßen manche, warnten die Banken übertrieben oft, nach dem Motto: An uns liegt es nicht, wir haben gewarnt, wir sind nicht mehr verantwortlich.
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