Spielplatz oder Wohnbau?

Bürgerinitiative Alarmiert von der Idee, den Spielplatz „Ob Gassen“ an eine Wohnbaufläche zu verlieren, gründeten die Schömberger eine Bürgerinitiative. Der Gemeinderat befasste sich mit ihrem Antrag.

Eigentlich sollte er ohnehin nicht weg, aber jetzt bleibt er ganz sicher: Hunderte von Schömbergerinnen und Schömberger haben ihren Namen unter den Einwohnerantrag gesetzt, den die Bürgerinitiative „Pro Spielplatz Ob Gassen“ Anfang September bei der Stadtverwaltung einreichte. Nun beriet das Gremium darüber.

Die Bürgerschaft ist hellhörig geworden, als sich der Gemeinderat im Bebauungsplanverfahren „Ob Gassen“ dafür entschied, auch den darin befindlichen Spielplatz mit einer potenziellen Wohnbaufläche zu überplanen. „Auch wenn im Gemeinderat immer Einigkeit darüber geherrscht hat, dass der Spielplatz in reduzierter Größe erhalten bleiben soll“, wie es in der Stellungnahme formuliert ist, zeigt sich die Stadtverwaltung beeindruckt und empfahl dem Gemeinderat, dem Antrag zu entsprechen. „An der hohen Anzahl von Unterschriften zeigt sich, wie groß die Befürchtungen bezüglich der Überplanung des Spielplatzes in der Bevölkerung sind“, so die Begründung.

Und tatsächlich: Auf 39 Listen hat die Initiative insgesamt 620 Unterschriften gesammelt. Die Unterzeichner sprechen sich dafür aus, das Bebauungsplanverfahren rund um den Spielplatz „Ob Gassen“ einzustellen. Außerdem soll die Attraktivität des Spielplatzes verbessert werden. 550 der Unterschriften sind als Bürgerinnen und Bürger Schömbergs antragsberechtigt. Weitere 70 Personen, die nicht in Schömberg wohnhaft sind, unterzeichneten, „weil sie gerne mit ihren Kindern oder Enkeln den Spielplatz besuchen und Schömberg als familienfreundliche Stadt wahrnehmen“, heißt es im Antrag.

Übrigens wäre die Unterschrift von lediglich drei Prozent der Einwohner nötig gewesen, um beachtet zu werden, was in Schömberg derzeit 144 Unterschriften entsprechen würde. Als Vertrauenspersonen sind Klaus Rieger, Richard Ege und Sina Bodmer gelistet.

Die Argumente

Am Mittwoch befasste sich der Gemeinderat nun also mit dem Anliegen der Bürgerinitiative. „Den genannten Beweggründen zur beabsichtigten 5. Änderung des Bebauungsplanes ‚Ob Gassen‘ müssen wir entschieden widersprechen. Sie sind nicht nachvollziehbar und entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten“, lautet die Erklärung.

Folgende Argumente führt die Initiative an: Erstens gebe es keinen neuen Bedarf für die Ausweisung von Wohnflächen, da nebenan das Neubaugebiet „Gassen II“ erschlossen wurde und zwei weitere Pläne seien in Arbeit. Zweitens werde der Spielplatz entgegen der Einschätzung der Planunterlagen weiterhin genutzt und benötigt. Regelmäßig seien dort Kinder anzutreffen. Außerdem müsse der stattfindende Generationenwechsel bedacht werden, wobei es mit der Zeit weniger alte Bewohner gebe und stattdessen junge Familien in die Häuser einziehen.

„Der Spielplatz ‚Ob Gassen‘ muss weiterhin ein wichtiger Freiraum für Kinder und Familien sowie ein wertvoller Ort der Begegnung und des Spiels bleiben“, lautet das Plädoyer. „Schließlich ist dieser Spielplatz der einzige von der Stadt Schömberg ausgewiesene öffentliche Spielplatz für die gesamten Wohnbaugebiete westlich der B27.“

Der Beschluss des Gemeinderats fiel dahingehend einstimmig aus, dass der Einwohnerantrag zulässig ist. Zudem wird das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Ob Gassen“ eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, stattdessen die Verbesserung der Attraktivität des Spielplatzes zu planen. Die Antragsteller sind aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, welche Gerätschaften beschafft werden sollen.

Das Geld für die bisherige Planung führt mit diesem Beschluss ins Leere. Rechtlich ist der Abbruch des Verfahrens unproblematisch. Kostenschätzungen für die Umgestaltung des Spielplatzes werden im Rahmen der Haushaltsplanberatung für 2026 vorgelegt.

Stadtrat Marc-Oliver Schwarz befürwortet die Resonanz bei der Unterschriftenaktion und kommentiert: „Meiner Meinung nach gehören die Spielplätze komplett mit einem neuen Konzept und neuen Geräten überplant und überbaut. Dass der Spielplatz erhalten bleibt, ist gut, aber es stand so nie zur Disposition, dass wir diesen auflösen wollen. Das wurde von der Bevölkerung falsch verstanden.“

Gemeinderat berät über Gebühren und Friedhof

Kosten Die aktuelle Verwaltungsgebührensatzung stammt aus dem Jahr 2001. Das soll nun überarbeitet werden.

Rosenfeld. Der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen und der Änderung der Friedhofssatzung widmete sich der Rosenfelder Gemeinderat bei dessen Sitzung in der Isinger Eschwaldhalle. Beide Änderungen wurden bei jeweils einer Gegenstimme angenommen.

Die derzeit gültige Verwaltungsgebührensatzung stammt aus dem Jahr 1993 und wurde zuletzt 2001 im Zuge der Euro-Einführung angepasst. Sie umfasst Dienstleistungen wie das Aushändigen von Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen, das Anfertigen von Kopien, Einblicke in das Baugesetzbuch, das Bauordnungsrecht oder in das Archivwesen, Fundsachen oder Auskünfte aus dem Melderegister. Neu in die Satzung wurde unter anderem aufgenommen, dass die Auskunft über das Landesinformationsfreiheitsgesetz zukünftig auch kostenpflichtig sei.

Die Stadt Rosenfeld hatte das Beratungsunternehmen Heyder und Partner beauftragt, eine Kalkulation der Gebührensätze und die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung zu erstellen, was mittlerweile vorgenommen wurde. Laut Rosenfelds Kämmerin Isabell Hinger diene als Rechtsgrundlage für die Kalkulation das Kommunalabgabengesetz, die Gebührensätze sollen die tatsächlichen Verwaltungskosten decken, dürfen diese jedoch nicht überschreiten, die Satzung entspreche der Mustersatzung des Baden-Württembergischen Gemeindetags und würde zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Kalkulationsgrundlagen seien die Verwaltungsgebührensatzung vom 4. November 1993, der Erfassungsbogen öffentlicher Leistungen und die Personalkosten gemäß dem Haushaltsplan 2025 zuzüglich 3,5 Prozent, enthalten sind Bezüge, Sonderzuwendungen, Versorgungszuschläge und Personalnebenkosten. Neu hinzugekommen ist die Regelung von digitalen Verwaltungsvorgängen, die den Verwaltungsaufwand reduzieren würden. Es würde laut Hinger zwischen Festbetrags- beziehungsweise Zeitgebühr unterteilt. Die Festbetragsgebühr eigne sich für häufig wiederkehrende, standardisierte Verwaltungsleistungen und werde anhand des durchschnittlichen Zeitaufwands und des gewichteten Stundensatzes der Mitarbeiter kalkuliert. Bei der Zeitgebühr stehe der tatsächliche Arbeitsaufwand für eine Verwaltungsleistung im Vordergrund, wobei der Gebührensatz aus dem Stundensatz verbunden mit der Bearbeitungszeit berechnet wird.

So würde etwa die Festbetragsgebühr bei der Bearbeitung des Verlusts eines Passes oder des Personalausweises mit 27 Euro in Rechnung gestellt und die Bearbeitung einer Baulast mit 21 Euro. Es werde mit Mehrerträgen in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr für Rosenfeld gerechnet.

Neue Kosten bei Grabmälern

Eine Änderung der Friedhofssatzung sei laut Hinger ebenfalls notwendig, die ebenfalls zum 1. Januar in Kraft treten werde und die sich auf dem Kommunalabgabengesetz und dem Bestattungsgesetz berufe. Zukünftig kostet die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals 22 Euro, die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 19 Euro im Einzelfall beziehungsweise befristet auf fünf Jahre 69 Euro und die Genehmigung von sonstiger gewerblicher Tätigkeit in dieser Hinsicht im Einzelfall 19 Euro beziehungsweise auf fünf Jahre befristet 69 Euro.

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