Land beantragt Aussetzung

  • Die Bildungspolitik des Landes beschert dem Verwaltungsgerichtshof Arbeit. Foto: Uwe Anspach/dpa

„Kompass 4“ Land will wohl einen Präzedenzfall bei dem Test verhindern und geht juristisch in die nächste Instanz.

Stuttgart. Die Landesregierung von Baden-Württemberg wehrt sich gerichtlich dagegen, dass ein Schüler den umstrittenen Test „Kompass 4“ wiederholen darf. Das Land legte am Mittwoch nicht nur Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Sigmaringen ein, sondern stellte auch den Antrag, den Beschluss vorerst auszusetzen. Das teilte eine VGH-Sprecherin mit und kündigte an, über beide Anträge werde zeitnah entschieden.

Hintergrund ist die seit diesem Jahr wieder verbindliche Grundschulempfehlung für Viertklässler, die auf ein Gymnasium wechseln möchten. Maßgeblich für die Aufnahme ist unter anderem das Ergebnis des verpflichtenden Tests „Kompass 4“, der erstmals im November 2024 geschrieben wurde. Rund 100.000 Viertklässler nahmen teil, sehr viele schnitten schlecht ab, einige Eltern zogen in der Folge vor Gericht.

Im konkreten Fall hatte ein Schüler, dem der Test Hauptschulniveau bescheinigte und der auch von seinen Lehrern keine Gymnasialempfehlung erhielt, vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt – mit Erfolg: Das Gericht verpflichtete das Land per einstweiliger Anordnung, dem Kind bis 31. Oktober die Teilnahme an einem gleichwertigen Kompetenztest zu ermöglichen.

Individueller Test

Das Land beantragte nun, diese Anordnung vorerst auszusetzen. Man gehe davon aus, „dass der Verwaltungsgerichtshof rechtzeitig vor dem 31. Oktober eine abschließende Entscheidung trifft, die Vollziehung aussetzt oder eine abweichende Anordnung trifft, das Verfahren sich also nicht durch Zeitablauf erledigt“, erklärte ein Sprecher des Kultusministeriums. „Sofern die gerichtliche Entscheidung zum Nachteil des Landes ausginge, würde das IBBW (Institut für Bildungsanalysen, das den Kompass-Test erstellt, d. Red.) einen individuellen Kompass-Test für den Schüler bereitstellen.“ Der Rechtsanwalt der Familie, der den VG-Beschluss erwirkt hat, war vorerst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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