Gegen das Leid der Streuner

Tierschutz Die Stadt Haigerloch erlässt eine Katzenschutzverordnung, um die Population streunender Katzen einzudämmen. Der Haigerlocher Verein „Lebenswert“ leistet dabei wertvolle Arbeit.

Auch im gesamten Stadtgebiet Haigerloch gibt es Straßenkatzen, die oft unter schlechten Bedingungen und ohne ausreichende Versorgung leben. Sie sind sich selbst überlassen und werden nicht gefüttert oder tierärztlich versorgt. Dabei ist seit Jahren ein deutlicher Anstieg zu beobachten.

Die Tiere sind in den meisten Fällen unterernährt, krank und vermehren sich unkontrolliert. Und dies trotz der Unterstützung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer der unterschiedlichsten Tierschutzvereinigungen – besonders dem Haigerlocher Verein „Lebenswert e.V.“

Tierheime sind überlastet

Ein weiteres Problem ist die unkontrollierte Vermehrung, weil eine Katze zweimal im Jahr einen Wurf mit drei Jungtieren bekommen kann und sich die Nachkommen wiederum entsprechend vermehren. Tierheime und Tierschutzvereine, die sich um solche Tiere kümmern, sind oft überlastet und stoßen an ihre finanziellen und personellen Grenzen.

Da auch freilaufende Halterkatzen zur Vermehrung der Straßenkatzen beitragen, gehöre es zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung, entsprechend Vorsorge zu treffen – nicht nur zum Schutz der eigenen Katze, sondern auch im Sinne des Tierschutzes für die gesamte Population, stellte Hauptamtsleiterin Julia Schneider im Gemeinderat fest.

Deshalb hat sich auch das Ordnungsamt der Stadt dieser Situation angenommen und dem Gemeinderat den Erlass einer Katzenschutzverordnung für das Stadtgebiet vorgeschlagen. Der Erlass einer solchen Verordnung wird in Baden-Württemberg auf die Städte und Gemeinden übertragen.

Darin ist geregelt, dass Halterinnen und Halter von freilaufenden Halterkatzen diese kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen müssen. Ziel ist die wirksame Begrenzung der Population von Straßenkatzen und die Verhinderung von erheblichem Tierleid.

In letzter Zeit haben sich unter anderem Katharina Reinecke und Petra Stehle vom Verein „Lebenswert“, die beide in der Sitzung anwesend waren und den Dank des Bürgermeisters entgegennehmen durften, aber auch etliche Privatpersonen gemeldet, die verwahrloste oder kranke Tiere aufgefunden und zum Tierarzt gebracht haben. Die Behandlungskosten liegen zwischen 120 Euro und 200 Euro je Katze und werden von der Stadt Haigerloch getragen. Im Jahr 2025 sind dadurch bereits rund 1400 Euro an Tierarztkosten entstanden.

Die mit Mehrheit erlassene Katzenschutzverordnung tritt erst drei Monate nach Bekanntgabe in Kraft, um Katzenhalterinnen und -haltern ausreichend Zeit zu geben, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen.

Nach Paragraf 3 der Verordnung sind freilaufende Halterkatzen von ihren Halterinnen und Haltern durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kastrieren und mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu registrieren.

Eintrag ins Haustierregister

Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung Name und Anschrift der Katzenhalterin oder des -halters in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (Findefix) eingetragen werden. Der Stadt Haigerloch ist auf Verlangen ein Nachweis über die erfolgte Kastration und Registrierung vorzulegen.

Wird eine entgegen dieser Vorschrift unkastrierte Halterkatze von der Stadt Haigerloch oder durch eine von ihr beauftragte Person im Stadtgebiet angetroffen, soll der Katzenhalterin oder dem -halter von der Stadt Haigerloch aufgetragen werden, das Tier kastrieren zu lassen. Bis diese ermittelt sind, kann die Katze durch die Stadt Haigerloch oder eine von ihr beauftragte Person in Obhut genommen werden.

Ist eine unkastrierte Halterkatze darüber hinaus nicht entsprechend gekennzeichnet und registriert, kann die Stadt die Kastration auf Kosten der Katzenhalterin oder des -halters durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt veranlassen.

Ist die Kastration dann erfolgt, soll die Katze anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.

Denkmalgeschützte Grabmale müssen weichen

Ortschaftsrat Bei der Ortsrundfahrt wurde in Bittelbronn besonders der örtliche Friedhof in den Blick genommen.

Bittelbronn. Der Ortschaftsrat unternahm im Juli eine Rundfahrt mit dem Fahrrad durch den Ort. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause wurde dabei über die Ergebnisse beraten und der Blick besonders auf den Friedhof geworfen. Dort müssen, um Platz für Rasengräber zu schaffen und auf Wunsch des Landesdenkmalamtes, vier alte Grabsteine, sofern sie noch transportabel sind, versetzt werden. Über den Standort will sich das Gremium in einer der nächsten Sitzungen Gedanken machen.

Bei der Besichtigung des Friedhofs wurde festgestellt, dass genügend Rasengräber für Urnen- und Erdbestattungen zur Verfügung stehen. Deshalb ist es für Ortsvorsteher Gerd Klingler eine Frage, ob es – wie in Weildorf angelegt – auch noch eine Baumgraburnenanlage geben soll. Einen solchen Wunsch habe er vonseiten der Bevölkerung noch nie vernommen. Sein Gremium bat Klingler, sich diesbezüglich umzuhören.

Bauamtsleiter Hans-Martin Schluck erläuterte den Unterschied einer solchen Anlage in Trillfingen und Owingen zu der in der Nachbargemeinde Weildorf. Während in den beiden größeren Orten um einen Baum die Urnen in Hülsen in den Boden versenkt werden (auf dem Deckel ist, sofern gewünscht, der Name des Verstorbenen vermerkt), kommen in Weildorf unter einer mit den Namen vermerkten Grabplatte bis zu vier Urnen in den Boden. Bei der kürzlich stattgefundenen Verkehrsschau wurde es abgelehnt, vor dem bei der Treppe zur Kirche geschaffenen zusätzlichen barrierefreien Zugang ein Parkverbotsschild anzubringen. Stattdessen kam der Vorschlag, an dieser Stelle einen Blumenkübel aufzustellen, was der Ortsvorsteher als nicht gerade glückliche Lösung ablehnt.

Sendemast in Betrieb

Eventuell will der Ortschaftsrat selbst ein Schild gestalten, um die vor diesem Zugang parkenden Fahrzeug davon abzuhalten. Abgelehnt wurde zudem ein Parkverbotsschild in der Schwarzwaldstraße im Bereich des Bürgerhauses. Ortsvorsteher Klingler teilte weiter mit, dass die Telekom das 5G-Netz auf dem neuerrichteten Sendemast auf Bittelbronner Markung inzwischen in Betrieb genommen hat. Versorgt werden hierüber Bittelbronn mit Ortsteil Henstetten, Weildorf und über das Eyachtal Teile von Trillfingen.

Angesprochen wurde im Gremium zudem das leidige Thema eines zu niedrigen Wasserdrucks, vor allem in der Schwarzwaldstraße. Hier vertröstete Bauamtsleiter Schluck die Bevölkerung und verwies auf eine „große Lösung“, die der Zweckverband Starzel-Eyach Wasserversorgungsgruppe in den nächsten Jahren anstrebe.

Wandergruppe erreicht Konstanz: quer von Freiburg über den Schwarzwald zum Bodensee

Bad Imnau/Starzach. Der Quer-Fernwanderweg mit 188 Kilometern von Freiburg zum Bodensee führte die Wandergruppe Imnau/Starzach vom Breisgau durch die Felskanzeln des Höllentales in den hohen Schwarzwald nach Hinterzarten. Am Titisee vorbei ging es über den Kamm des Hochfirstes hinunter in die romantische Wutachschlucht, die in ihrer ganzen Länge durchwandert wurde. Vom Talort Achdorf ging es durch die „Blumberger Pforte“ auf dem Alten Postweg aussichtsreich nach Engen. Es folgten die Vulkankegel der Hegauberge über den Hohentwiel bis nach Singen, Steißlingen und Markelfingen. Über den bewaldeten Bodanrück führte die Tour auf den letzten Etappen über den Mindelsee nach Wallhausen und an der Mainau vorbei zum Ziel Konstanz.

Seit 2022 ist die Wandergruppe immer Anfang Oktober auf jeweils drei Etappen mit zwei Übernachtungen auf Fernwanderwegen unterwegs. Zuvor wurden seit 1994 der Württembergische Weinwanderweg, Nord- und Südrandweg, der Westweg von Pforzheim nach Basel mit Ost- und Westvariante und die Hauptwanderwege des Albvereins gemeistert. Zwischenzeitlich wurden Rundwanderwege mit fester Unterkunft bei Oberkirch in der Ortenau und Rothenburg ob der Tauber zusätzlich neben den monatlichen regionalen Nachmittagstouren ins jährliche Wanderprogramm aufgenommen.

Am letzten Tag ließ man es bei guter Witterung ruhiger angehen und fuhr mit dem Schiff von Konstanz nach Meersburg, wo ein Stadtrundgang mit Weinverköstigung anstand. Nach der Rückfahrt nach Horb-Mühlen fand die Tour im Gasthof Adler ihren Abschluss, wo Organisator Gunar Haid gedankt und gemütlich gefeiert wurde.

Förderverein übernimmt die Kapelle

Versammlung Der Weg ist frei für die Über- tragung der Wendelins- kapelle auf den Förderverein.

Trillfingen. Der Förderverein zum Erhalt des Kulturdenkmals Wendelinskapelle Trillfingen hatte zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Feuerwehrhaus geladen. Anlass war eine notwendige Satzungsänderung. Diese ist Voraussetzung für die Genehmigung des Landratsamts Zollernalbkreis zur Übertragung des Eigentums der Stadt Haigerloch an der Wendelinskapelle auf den Förderverein.

Übertrag beschlossen

Der Gemeinderat Haigerloch hat bereits im Oktober 2024 den Eigentumsübergang beschlossen, zusammen mit einem einmaligen Zuschuss zur Sanierung der Kapelle in Höhe von 55.000 Euro. Das Kommunalamt des Landratsamts hat nun nach mehreren Verhandlungen dieser Übertragung zugestimmt – mit der Maßgabe, die Satzung zu ändern. Es geht dabei konkret um die eventuelle Auflösung des Fördervereins.

Bei der Auflösung des Fördervereins muss dann ein neu zu gründender nichtrechtsfähiger Verein das Vereinsvermögen aufnehmen, bevor dieses an die Stadt Haigerloch im Wege eines Treuhandverfahrens wieder zurückübertragen werden kann.

Auflösung stand nie im Raum

Die Vorstandschaft hat in der Versammlung jedoch deutlich gemacht, dass eine Auflösung des Vereins nie die Frage war und ist. Vielmehr will der Verein die Kapelle wieder mit Leben füllen. So sollen Trauungen, Taufen und Konzerte stattfinden. Entsprechende Kooperationen wurden schon in die Wege geleitet.

Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, dass der Förderverein Eigentümerin der Trillfinger Wendelinskapelle sein wird und sie dann schnell saniert werden kann.

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