Sicherlich nicht aus Versehen parteiisch verhalten

Zum Artikel „Grünen-Rätin entschuldigt sich“ vom 16. Oktober:

Frau Traub hat mit der Verwendung von Bildern mit dem Bauhof und der Feuerwehr für ihren Wahlkampf mit Sicherheit einen Fehler begangen. Es befremdet mich allerdings, wenn ich sehe, wie heftig sie hierfür angegangen wurde.

Bad Boll wäre eine arme Gemeinde, wäre die Unterstützung des Bauhofs oder der Feuerwehr nötig, um eine Wahl zu gewinnen. Somit wäre auch eine Wahlanfechtung resultierend aus diesem Fehler hinfällig. Auch im realen Leben wird nicht jede geringfügige Ordnungswidrigkeit verfolgt. Hierzu fällt mir nur ein Zitat ein, wonach wer ohne Sünde sei, den ersten Stein werfen solle.

Der Grund, meinen Leserbrief zu schreiben, liegt jedoch in folgendem Vorgang: Ein Mitglied des Wahlausschusses verhält sich mit Sicherheit nicht aus Versehen und nicht auf einem Irrtum beruhend parteiisch, beschädigt die Kandidatin, die Verwaltung und den Bürgermeister, ja auch unsere Demokratie durch unhaltbare Anschuldigungen und meint, sie könne sich selbst entschuldigen.

Genau wie man nicht nicht kommunizieren kann, kann man sich auch nicht selbst entschuldigen.

Frau Stursberg kann allenfalls Reue zeigen und die Adressaten ihrer Anfeindungen auf dem gleichen Weg, auf dem sie diese getätigt hat, um Entschuldigung, Verzeihung oder Vergebung bitten.

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