Neuer Ärger für Michael Weber

  • Seit Anfang dieser Woche liegt eine Rechtsaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Heroldstatts Bürgermeister Michael Weber vor. Foto: Joachim Lenk

Heroldstatt Gemeinderäte werfen dem Bürgermeister in einer Beschwerde vor, ihre Rechte zu ignorieren und Anträge zu blockieren.

Heroldstatt. Dem Landratsamt des Alb-Donau-Kreises liegt erneut eine Rechtsaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Heroldstatts Bürgermeister Michael Weber vor. Wie schon bei einer ähnlichen Beschwerde vor drei Jahren sind die Unterzeichner unter anderen die Gemeinderäte Andreas Fülle und Thomas Salzmann. Letzterer ist, laut Impressum, Betreiber der Homepage Unser-Heroldstatt.de, wo die Mail an Landrat Heiner Scheffold nachgelesen werden kann.

Die Unterzeichner werfen dem Schultes vor, dass er „unsere Rechte als Gemeinderäte bewusst ignoriert und wiederholt untergräbt“. Anträge würden nicht in Gemeinderatssitzungen behandelt beziehungsweise blockiert oder „in die Nicht-Öffentlichkeit verschleppt“. Man erwarte, dass der Landrat das Verhalten des Bürgermeisters prüfe und dafür Sorge trage, „dass die Rechte des Gemeinderates in Heroldstatt künftig gewahrt werden“.

Grundsätzlich habe jeder das Recht sich zu beschwerden, sagt Michael Weber. Inwieweit diese Aufsichtsbeschwerde gerechtfertigt sei, diese Entscheidung obliege dem Landratsamt des Alb-Donau-Kreises. Dieses bestätigt den Eingang des Schreibens. Das Kommunal- und Prüfungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde werde die inzwischen angeforderte Stellungnahme der Gemeinde Heroldstatt abwarten und anschließend die vorgetragenen Sachverhalte rechtlich prüfen. Hintergrund der Rechtsaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerde von 2022 war, dass Weber einem Beschluss des Gemeinderats widersprach, weil dieser „nachteilig für die Gemeinde“ gewesen sei. Damals hatte der Kommunal- und Prüfungsdienstes des Alb-Donau-Kreises nichts beanstandet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zum laufenden Verfahren nicht äußern. Thomas Salzmann Gemeinderat

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