Fahrlässigkeit steht infrage

  • Eine Pflegerin soll für den Tod einer Seniorin verantwortlich sein (Symboldbild). Foto: Jens Kalaene

Justiz Eine Pflegerin soll das Beatmungsgerät einer Seniorin abgestellt haben. Der Prozess geht nun vom Amts- ans Landgericht.

Langenau. Was hat sich zugetragen in der Nacht im April, als das Beatmungsgerät einer 77-Jährigen für mehrere Stunden nicht aktiv war? Die Seniorin war auf das Gerät angewiesen gewesen, weil sie an der Nervenkrankheit Amyotrophen Lateralsklerose (ALS) litt und nicht mehr genug Kraft hatte, um selbstständig zu atmen. Bis zum nächsten Morgen war sie tot. Ihre Pflegerin musste sich daher bereits wegen fahrlässiger Tötung vor dem Ulmer Amtsgericht verantworten, der Prozess sollte am Freitag, 24. Oktober, weitergehen.

Nun aber ist dieser Termin abgesagt, denn der Fall wurde ans Landgericht übergeben, teilt Denise Otterstätter, Sprecherin des Ulmer Amtsgerichts, mit. „Es besteht Zweifel an der Fahrlässigkeit“, sagt sie. Die Pflegerin muss sich jetzt wohl wegen Totschlags oder gar Mordes verantworten. Das Strafmaß wäre entsprechend deutlich höher. „Es könnte aber auch sein, dass das Urteil dann doch auf Fahrlässigkeit hinausläuft“, sagt Otterstätter. Die Verhandlung beginnt komplett neu, ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Die Seniorin wurde in ihrem Zuhause im Langenauer Stadtteil Hörvelsingen rund um die Uhr gepflegt, zwei Kräfte teilten sich die Tages- und Nachtschichten. Die 77-Jährige hatte panische Angst davor, zu ersticken. Um ihr zu zeigen, dass sie auch ohne Gerät atmen kann, hatte die nun angeklagte Pflegerin das Gerät vor dem tödlichen Vorfall tagsüber für einige Stunden abgestellt. Dieser Versuch glückte. Das Gericht geht davon aus, dass die Pflegerin das Gleiche auch nachts ausprobieren wollte. Die Angeklagte selbst schweigt.

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