Bauprojekt sorgt für Unruhe

  • Eigentümer von Grundstücken in der Hindenburgstraße wollen keine „XXL-Bebauung“. Foto: Arno Zähringer

Wohnraum In Laichingen möchte ein Investor vier Mehrfamilienhäuser bauen. Anwohner haben Bedenken.

Laichingen. In der Pichler-/Hindenburgstraße in Laichingen plant ein Investor den Bau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen. Auf dem Grundstück sollen rund 60 neue Wohneinheiten entstehen. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen sind laut Planung von der Pichlerstraße und vom Laublocher Weg aus vorgesehen.

Das Projekt sorgt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern für Unruhe. Deshalb hatten Bürgerinnen und Bürger in der jüngsten Gemeinderatssitzung Fragen zu dem Vorhaben gestellt. Unter anderem machten sie dabei deutlich, dass sie mit Blick auf die Erweiterung der Hindenburgstraße keine „XXL-Bebauung“ wünschen.

Eigentümer sollen zahlen

Zudem kritisierten sie, dass die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke die Kosten für den Ausbau der Hindenburgstraße tragen sollen. Die Verbreiterung der Straße sehe der Baulinienplan, der unabhängig von dem Bauprojekt realisiert werden soll, seit langem vor. Allerdings seien der Stadt Laichingen momentan die Hände gebunden. Denn sie ist noch nicht im Besitz aller dafür erforderlichen Grundstücke. Die Erschließung des Baugrundstücks mit den notwendigen Versorgungsleitungen sei bislang nicht näher überprüft worden, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung.

Für die Baugrundstücke sei bereits im September 2023 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Pichlerstraße/Laublocher Weg“ gefasst worden. Ein Entwurfsbeschluss liege nicht vor. Deshalb möchte der Bauherr mit seiner Voranfrage wissen, ob sein Vorhaben eine Chance zur Genehmigung hat, falls das Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt wird. Die untere Baurechtsbehörde hält das Projekt bei einem Ortstermin für genehmigungsfähig.

Vergleichbare Wirkung

Das meint auch die Laichinger Verwaltung, weil sich die Geschosse der geplanten Gebäude – maximal vier Vollgeschosse – in die nähere Umgebung einfügten. Zudem sprächen keine bauplanungsrechtlichen Regelungen gegen diese Positionierung der Bauwerke.

Und: Das Gelände falle Richtung Pichlerstraße ab, sodass die vier Voll- und das Staffelgeschoss eine vergleichbare Wirkung entfalten würden wie die drei Voll- und das Staffelgeschoss aus der Hindenburgstraße 49 und dem geplanten dreigeschossigen Gebäude nebenan. Sollte eine Genehmigung erfolgen, so läge das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Geschosszahl innerhalb des Rahmens der näheren Umgebung.

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