„Dramatisch und verheerend“
Vogelgrippe Im Alb-Donau-Kreis liegen 121 Betriebe in der Überwachungs-, 47 in der Schutzzone.
Region. Seit Donnerstag, 23. Oktober, ist klar: Die Vogelgrippe ist auch im Alb-Donau-Kreis angekommen, der gesamte Tierbestand des betroffenen Kaiserhofs in Öllingen wurde gekeult. Die Maßnahmen, um die hochansteckende Seuche einzudämmen, laufen auf Hochtouren, eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt in der Nacht zu Samstag, 25. Oktober, in Kraft, teilt das Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit. Darin werden Schutzmaßnahmen festgelegt. Unter anderem wurde um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In beiden Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel.
„Die aktuelle Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland ist dramatisch und verheerend für die Geflügelhaltung“, wird Landrat Heiner Scheffold in der Mitteilung zitiert. „Für den betroffenen Landwirt in Öllingen ist die Situation äußerst belastend.“ Er betonte aber auch, dass die Seuchenbekämpfung eine Gemeinschaftsaufgabe sei, zu der jeder seinen Beitrag leisten müsse. Nur durch eine enge, kreisübergreifende Zusammenarbeit könne eine weitere Ausbreitung eingedämmt werden. Scheffold: „Ich appelliere eindringlich an alle Geflügelhalter, durch konsequente Vorsicht und Hygienemaßnahmen ihren Teil zur Eindämmung beizutragen.“
Innerhalb der 3-Kilometer-Schutzzone befinden sich 47 Geflügelhaltungen im Alb-Donau-Kreis, die beprobt werden müssen. In der 10-Kilometer-Überwachungszone sind 121 Betriebe betroffen. Hinzu kommen 240 Betriebe im Landkreis Heidenheim. Kleinere Flächen der Landkreise Neu-Ulm, Günzburg und Dillingen liegen ebenfalls innerhalb der Zone. Von der Überwachungszone im Landkreis Neu-Ulm sind 35 Betriebe betroffen, teilt das Landratsamt Neu-Ulm mit.
Maßnahmen mindestens 30 Tage
Sowohl die Überwachungs- als auch die Schutzzone könne frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden, sagt Daniela Baumann, Pressesprecherin des Landratsamts Alb-Donau-Kreis. Wird in der Zeit allerdings ein erneuter Fall bekannt, wird die Frist verlängert. Für beide Zonen gelte während der gesamten Zeit, dass keine Tiere oder deren Produkte in die betroffenen Betriebe hinein oder hinaus gelangen dürfen – das bedeutet keinen Verkauf, auch nicht von Eiern.