15.000 Tiere gekeult

  • Auch im Alb-Donau-Kreis ist erhöhte Vorsicht geboten – ein Geflügelbetrieb in Öllingen ist bereits betroffen. Foto: Christophe Gateau/dpa

Vogelgrippe Um den betroffenen Betrieb im Alb-Donau-Kreis werden eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt.

Die Vogelgrippe ist nun auch im Alb-Donau-Kreis angekommen. „In einem Geflügelbetrieb in Öllingen wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dies sei durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) bestätigt worden. Der gesamte Geflügelbestand des betroffenen Betriebs wurde bereits nach der Verdachtsmeldung am Dienstagabend sofort gesperrt, um eine Ausbreitung der hochansteckenden Krankheit zu verhindern, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis. Mittlerweile wurden die rund 15.000 Tiere gemäß der Geflügelpest-Verordnung tierschutzgerecht getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.

Stallpflicht für Geflügel

Die weiteren notwendigen Maßnahmen würden von den zuständigen Tiergesundheitsbehörden vor Ort umgesetzt. „Biosicherheitsmaßnahmen sind zum Schutz vor einer Seuchenausbreitung konsequent einzuhalten“, sagte Minister Peter Hauk am Donnerstag. Der betroffene Betrieb hatte seine Tiere sowohl im Stall als auch im Freilauf auf Weideflächen untergebracht. Die Ursache des Viruseintrags wird derzeit vom Veterinäramt ermittelt. Nach derzeitigem Stand sei eine Einschleppung über Wildvögel wahrscheinlich.

Eine Allgemeinverfügung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen befindet sich laut Landratsamt in Vorbereitung. Sie tritt zum 25. Oktober, 0 Uhr, in Kraft und sieht folgende Maßnahmen vor: Um den betroffenen Betrieb wird eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt, zudem eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. In diesen beiden Zonen gilt dann auch eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Dies gilt natürlich über Landkreisgrenzen hinweg, weshalb auch Teile von Elchingen betroffen sein könnten.

In beiden Zonen gilt außerdem ein „Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel, Eier und Erzeugnisse“ sowie im gesamten Alb-Donau-Kreis ein Verbot von Geflügelausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen. Bei erhöhten Verlusten oder verändertem Tierverhalten muss zudem umgehend eine Meldung an das Veterinäramt erfolgen.

In Deutschland war es in den vergangenen zwei Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen gekommen, sowohl unter Wildvögeln als auch unter Haushühnern, -enten und -gänsen. Insbesondere melden derzeit mehrere ostdeutsche Bundesländer eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wild lebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten. Übertragen können sie die Krankheit aber trotzdem.

Dass es momentan zu vielen Vogelgrippe-Ausbrüchen kommt, liegt wohl vor allem daran, dass die Tiere sich im Herbst zum einen vermehrt in Bewegung befinden, weil viele Arten in Winterquartiere ziehen. Zum anderen sammeln sich die Vögel zu diesem Zweck und leben dichter zusammen, das Virus kann sich daher schneller ausbreiten. Auch die Ausbreitung auf Hausgeflügel geht dann schneller vonstatten. Mit einer weiteren, möglicherweise großflächigeren Ausbreitung von Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzvirus HPAIV H5 muss gerechnet werden, heißt es in der Mitteilung.

In diesem Zusammenhang weist Hauk nochmals eindringlich auf die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin: „Der Schutz des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel muss oberste Priorität haben“, wird er in der Mitteilung zitiert. „Das frühzeitige Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimiert das Risiko von Geflügelpestausbrüchen.“ Biosicherheitsmaßnahmen schützte die Gesundheit der Tiere, aber auch die Tierhalter vor wirtschaftlichen Verlusten.

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