Zahlreiche Ausnahmen geplant

  • Kaffeeanbau ist eine der kritischen Branchen. Foto: Fairtrade/Juan Becerra Manriqu/dpa

Brüssel. Im Streit um ein Gesetz gegen Abholzung will die EU-Kommission zahlreiche Unternehmen aus der Verantwortung nehmen. Brüssel schlug am Dienstag eine Gesetzesänderung vor, nach der nur der erste Importeur auf den EU-Markt Angaben zur Herkunft von Produkten wie Kakao- oder Kaffeebohnen machen müsste. Ein bereits angekündigter Aufschub der Regeln soll jedoch nur für kleine Firmen gelten.

Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Kakao und Palmöl gilt dies auch für Soja, Kautschuk und Rindfleisch. Unternehmen sollen die Einhaltung mithilfe von satellitengestützten Ortsdaten in den Anbauländern sicherstellen und an Brüssel berichten.

Die Vorschriften greifen derzeit noch nicht, stehen aber seit Monaten in der Kritik. Waldbesitzer und Unternehmen der Lebensmittelindustrie befürchten einen zu hohen Verwaltungsaufwand. International hagelte es Beschwerden von Handelspartnern der EU, darunter Brasilien und Indonesien, weil die Anforderungen aus Brüssel am Ende bei den Bauern vor Ort liegen.

Auf Druck der Handelspartner und der EU-Länder selbst war das Gesetz schon einmal aufgeschoben worden, neuer Stichtag ist der 30. Dezember dieses Jahres. Roswall schlug nun vor, die Frist für kleine Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Millionen Euro um ein weiteres Jahr zu verschieben. Alle anderen Unternehmen sollen eine Übergangsfrist bis Mitte des kommenden Jahres bekommen, in denen keine Strafen fällig würden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen beträfen die Vorschriften insgesamt deutlich weniger Unternehmen. Bislang sieht das Gesetz eine Dokumentationspflicht für die gesamte Lieferkette vor.

Noch ist unklar, ob eine solche Ausnahme mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) konform wäre. Das Gesetz sieht in seiner aktuellen Form bereits drei verschiedene Risiko-Kategorien vor. Alle EU-Länder werden darin einem niedrigen Risiko zugeordnet.

Umwelt EU will Pflichten im Rahmen des Gesetzes über Lieferketten vor allem für kleinere Betriebe erneut lockern.

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