Stichwort Rundfunkbeitrag
Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Fall einer Frau, die sich mit einer Klage vor den Verwaltungsgerichten gegen die Zahlung von Rundfunkgebühren für den Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 wehrt. Sie begründet dies demnach damit, dass ihr aufgrund von fehlender Programmvielfalt ein Recht auf Leistungsverweigerung zustehe. Der öffentliche Rundfunk sei lediglich „Erfüllungsgehilfe“ der „vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht“.
In den Vorinstanzen scheiterte die Klägerin, zuletzt in der Berufung am bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht hob dessen Urteil in der Revision nun allerdings auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung an diesen zurück. Der Verwaltungsgerichtshof müsse überprüfen, ob die „verfassungsrechtliche Äquivalenz zwischen Beitragspflicht und Programmqualität“ zur fraglichen Zeit zu bejahen sei, teilte das Gericht zur Urteilsbegründung mit.