Grundschulen sind gut vorbereitet

  • Ab 2026 besteht an Grundschulen ein Rechtsanspruch auf acht Stunden Betreuung am Tag. Auch in Metzingen. Foto: Symbol/dpa/Jens Kalaene

Metzingen Ab dem Schuljahr 2026/27 greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Die Kosten trägt bislang hauptsächlich die Stadt.

Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 greift der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Der Anspruch wird schrittweise bis 2029 eingeführt, beginnend mit den Erstklässlern kommt jedes Jahr eine weitere Klassenstufe hinzu. Der Rechtsanspruch garantiert künftig von Montag bis Freitag eine Betreuung von acht Stunden. Dasselbe gilt auch für die Ferien, wobei pro Schuljahr vier Wochen betreuungsfrei sein dürfen.

Beschlossen vom Bund ist es Aufgabe der Kommunen, die entsprechenden Weichen zu stellen, damit alle Voraussetzungen für den Start in rund elf Monaten erfüllt sind. Die Stadt Metzingen ist für insgesamt drei Grundschulen verantwortlich: die Uhlandschule in Neuhausen, die Neugreuthschule und die Sieben-Keltern-Schule. Die Metzinger können dem Stichtag freilich gelassen entgegenblicken, da in allen drei Einrichtungen der beschlossene Rechtsanspruch bereits seit mehreren Jahren erfüllt wird, wie die Stadtverwaltung auf Nachfrage der SÜDWEST PRESSE mitteilt.

Ferienbetreuung ist gesichert

Auch während der Ferien bestehe für alle Metzinger Grundschülerinnen und Grundschüler die Möglichkeit, ein Betreuungsangebot wahrzunehmen. Angesiedelt ist es an der Sieben-Keltern-Schule und umfasst die geforderten acht Stunden pro Tag. Damit sei die Stadt bestens aufgestellt, teilt das Rathaus mit, Wartelisten gebe es aktuell weder für die Schul- noch für die Ferienzeit.

Für Familien, versichert die Stadt, werde sich mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs nichts ändern. Wie bislang hätten sie auch zukünftig die Möglichkeit, die entsprechenden Angebote umfassend in Anspruch zu nehmen. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings doch: Die Stadt Metzingen plant, ab Herbst 2026 mehr Geld für die Betreuung zu verlangen. Um zehn Prozent sollen die entsprechenden Gebühren steigen, teilt das Rathaus mit. Ende November plant die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag ins Kommunalparlament einzubringen und um Zustimmung des Gemeinderats zu bitten. Diese geplante Erhöhung habe jedoch nichts mit dem kommenden Rechtsanspruch zu tun, betont die Verwaltung und verweist darauf, dass die letzte Erhöhung in diesem Bereich bereits zwölf Jahre zurückliege.

Land arbeitet an Förderrichtlinien

Die Kommunen in Baden-Württemberg erhalten zwar Zuschüsse vom Land für die Betreuung der Grundschulkinder, diese deckten bisher aber „nur einen verschwindend geringen Anteil der Kosten“, betont die Stadtverwaltung Metzingen. Entsprechend belasten diese Ausgaben den Haushalt der Kelternstadt. Allerdings sei das Land derzeit dabei, die Förderrichtlinien mit Blick auf den Rechtsanspruch neu zu gestalten. Die Städte und Gemeinden hoffen selbstredend darauf, dann mehr Geld für diese Aufgabe zu erhalten.

Während in anderen Städten und Gemeinden für viel Geld Räume für die Betreuung saniert oder sogar geschaffen werden müssen, ist Metzingen in der glücklichen Lage, über ausreichend Platz verfügen zu können. Ein Punkt bereitet den Verantwortlichen im Metzinger Rathaus dennoch Sorge: Es werde zunehmend schwieriger, geeignetes Personal für den schulischen Betreuungsbereich zu finden, erklärt die Verwaltung. Momentan habe die Kelternstadt jedoch ausreichende Personalressourcen.

Aktuell beschäftigen die Metzinger rund 45 Personen im Bereich der Grundschulbetreuung in Neuhausen, im Neugreuth und in der Kernstadt. Die Deputate reichen dabei vom Minijob über zahlreiche Teilzeitmodelle bis hin zur Vollzeitbeschäftigung. Ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es nicht. Mit der Musikschule Metzingen besteht jedoch seit vielen Jahren eine Kooperation im Rahmen der Ganztagsbetreuung.

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