Niederlage für Schüler
Grundschulempfehlung Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde zurück.
Mannheim. Die Beschwerde von zwei Schülern aus dem Rems-Murr-Kreis gegen die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) zurückgewiesen. Zwar habe der 9. Senat bei einem Teil der Neuregelungen „wesentliche Bedenken“, lehne aber den Antrag auf vorläufige Aufnahme in ein Gymnasium ab (Az: 9 S 1124/25), teilte das Gericht mit. Dort drohe den beiden Schülern eine Überforderung. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Bei der Kompetenzmessung, dem „Kompass 4“-Test, hatten die beiden Viertklässler nicht das für den Besuch eines Gymnasiums erforderliche Niveau erreicht. Auch die Grundschule stellte ihnen nicht die erforderliche Empfehlung aus. Nachdem der Potenzialtest ebenfalls erfolglos blieb, verweigerte ihnen das Gymnasium die Aufnahme.