Landratsamt reagiert auf Kritik
Windpark Entscheidend sei die schalltechnische Abnahme, wird angesichts massiver Beschwerden aus Baiereck betont.
Nassachtal. Die noch ausstehende Abnahmemessung sei laut einer Pressemitteilung des Umweltschutzamtes vom Freitag bereits beauftragt und werde erledigt, sobald die meteorologischen Bedingungen es zulassen. Die Messstelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, zum Beispiel die Tallage oder Inversionswetterlagen in der Abnahmemessung zu berücksichtigen, schreibt der Leiter des Umweltschutzamtes, Jupp Jünger, in der Mitteilung.
Seit der Wiederinbetriebnahme der beiden Windenergieanlagen am 30. September 2025 erreichten das Landratsamt Göppingen nach Angaben des Umweltschutzamtes zahlreiche massive Beschwerden aus Baiereck. „Viele Bürgerinnen und Bürger schildern nächtliche Beeinträchtigungen, insbesondere ein deutlich wahrnehmbares ,Wusch‘-Geräusch der Rotorblätter und teils tonale Anteile der Windenergieanlagen.“ Zugleich sei grundsätzliche Kritik an der unabhängigen Messstellenpraxis, am Verhältnis von Emissions- und Immissionsmessungen sowie an der Einordnung privater Messungen geäußert worden, berichtet das Landratsamt.
Die Aufsichtsbehörde erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Wiederinbetriebnahme der Windkraftanlage auf eine Auffälligkeitsprüfung ohne Befund – also ohne Nachweis tonaler Anteile – durch eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle gestützt habe. Das Umweltschutzamt wörtlich: „Solche Messstellen sind fachkundig, behördlich bekannt gegeben und unterliegen strengen Anforderungen an Unabhängigkeit, Qualifikation und technische Ausstattung.“ Ihre Ergebnisse bildeten eine zentrale Grundlage der behördlichen Bewertung. Und: „Unabhängig davon bleibt die förmliche schalltechnische Abnahmemessung maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Dauerbetriebs.“
Private Messungen und Auswertungen – einschließlich Zeitfenstern, Hörbeispielen und Hinweisen auf eine wiederkehrende Frequenz um etwa 107 Hz – seien durch das Landratsamt entgegengenommen und zur fachlichen Bewertung an die bekannt gegebene Messstelle weitergeleitet worden.
Abnahmemessung entscheidend
Unbeschadet der rechtlichen Bewertung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe das Landratsamt den Betreiber vorsorglich gebeten, bis zur Durchführung und Auswertung der schalltechnischen Abnahmemessung in den Nachtstunden eine leistungsmindernde Betriebsweise zu fahren, sofern die gemeldeten Beschwerdezeiten mit bestimmten Windrichtungen und Wetterlagen zusammenfallen.
Über die Ergebnisse werde das Landratsamt Göppingen transparent informieren, heißt es abschließend in dem Schreiben.