Rat legitimiert Maßnahmen
Im Wohngebiet „Am Tierstein“ wurden Stützmauern errichtet und Aufschüttungen vorgenommen in einer Höhe, die bisher nicht erlaubt war.
Gosbach. Das Wohngebiet „Am Tierstein“ östlich der Alten Steige in Gosbach befindet sich in stark abfallendem Gelände. Deshalb wurden dort in den vergangenen Jahren bei einigen Baugrundstücken Geländeaufschüttungen vorgenommen und Stützmauern errichtet, die über die Zulässigkeit der örtlichen Bauvorschriften hinausgehen. Darauf verwies Manfred Mezger vom Bad Boller Büro „mquadrat“ jüngst im Bad Ditzenbacher Gemeinderat.
Aufschüttungen, Abgrabungen und das Errichten von Stützmauern seien in diesem Wohngebiet bisher lediglich bis zu einer Höhe von maximal einem Meter zulässig. Sein Vorschlag war, den Bebauungsplan geringfügig anzupassen und „aus dem einen Meter zwei zu machen“. Einstimmig und ohne Diskussion votierten die Räte für den geänderten Bebauungsplan, der nun ausgelegt wird.