Die blaue Gefahr

  • Guido Bohsem. Thomas Koehler/photothek.de

Der Verfassungsschutz kommt zu dem Schluss, dass die AfD gegen die Grundsätze der Verfassung arbeitet. Das dürfte kaum jemanden überraschen.

Und jetzt? Der Verfassungsschutz attestiert der AfD in einem über 1100 Seiten langen Bericht, eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu sein. Die Partei arbeite gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, sie missachte die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip, schreiben die Verfassungsschützer. Rechtlich verbindlich ist diese Einordnung nicht, vermutlich wird die Partei dagegen vor Gericht ziehen. Nimmt man die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in NRW als Richtschnur, dürfte die Partei damit wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Mit der Einstufung stellt sich auch die Frage neu, ob der Bundestag einen Antrag auf Verbot der Partei stellen sollte oder nicht. Das unter Verschluss gehaltene Gutachten dürfte die Verbots-Befürworter in ihrer Meinung bestätigen. Ihre Argumente erhalten jedenfalls dadurch neue Nahrung. Allerdings ändert das Gutachten nichts an der grundsätzlichen Einschätzung, dass politische Gegner nicht verboten, sondern politisch bekämpft gehören. Die neue schwarz-rote Regierung kann das schaffen – und das wäre ­allemal besser als ein Verbot.

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