Mülltrennung schützt vor Ratten
HygieneDas Ressort Sicherheit & Bürgerservice weist auf die richtige Trennung. Ratten müssen gemeldet werden.
Crailsheim. Mülltrennung bleibt ein wichtiges Thema in Crailsheim – nicht nur, um die Umwelt zu schützen, sondern auch, um Ratten nicht zum Problem werden zu lassen. Denn falsche oder wilde Müllablagerungen ziehen Schädlinge an und gefährden damit Hygiene und Gesundheit. Das Ressort Sicherheit & Bürgerservice ruft deshalb zur richtigen Abfallentsorgung auf und gibt Hinweise, wie Bürger aktiv zur Rattenbekämpfung beitragen können.
Was gehört wohin?
Jede Abfallart hat ihren bestimmten Platz. Küchenabfälle wie Obst- und Gemüsereste, Kaffeefilter oder Eierschalen gehören in die Biotonne. Windeln, Katzenstreu oder Asche sind im Restmüll richtig aufgehoben. Zeitungen, Kartons und Prospekte werden über die Papiertonne entsorgt, während Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen in den gelben Sack gehören und Glas wird nach Farben getrennt in die richtigen, dafür vorgesehenen Container eingeworfen.
Gefahr für die Gesundheit
Ratten stellen eine ernsthafte Gesundheitsgefahr dar, da sie nach Paragraf 2 Nr. 12 des Infektionsschutzgesetzes als Gesundheitsschädlinge eingestuft werden und Krankheitserreger auf den Menschen übertragen können. Neben der hygienischen Belastung durch Kot und Urin verursachen sie auch unangenehme Gerüche. Deshalb ist es wichtig, einen Rattenbefall frühzeitig zu erkennen und bei der Stadtverwaltung zu melden.
Damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt, sollten Abfallbehälter immer fest verschlossen sein. Defekte Tonnen gilt es zu reparieren oder auszutauschen. Müll darf nicht neben die Behälter gelegt werden, und gelbe Säcke sollten bis zur Abholung so gelagert werden, dass sie für die Tiere unzugänglich bleiben. Auch Speisereste müssen in der Biotonne landen, nicht auf dem Kompost oder gar in der Toilette.
Meldung von Rattenvorkommen
Wird ein Rattenvorkommen festgestellt, ist zu unterscheiden, ob es sich um ein privates Grundstück oder eine öffentliche Fläche handelt. Auf Privatgrundstücken sind Eigentümer verpflichtet, die Bekämpfung einzuleiten, im Zweifel auch mit professioneller Unterstützung durch einen Schädlingsbekämpfer. Auf öffentlichen Flächen hingegen übernimmt das Ressort Sicherheit & Bürgerservice die Koordination der Maßnahmen. Hinweise nimmt das Ressort Sicherheit & Bürgerservice per E-Mail unter sicherheit@crailsheim.de oder telefonisch unter 0 79 51 / 4 03 12 13 entgegen.