Weichen für die Zukunft gestellt

Wachstum Der Gemeinderat von Obersontheim beschließt für die städtebauliche Entwicklung im Bereich Rötberg, Steinich, Dietelsbach und Stockäcker eine Satzung für ein Vorkaufsrecht.

Die Gemeinde hat bereits vor einigen Jahren festgelegt, dass sie ihre Erweiterungspotenziale für den Hauptort in dem Gürtel um Obersontheim herum sieht. Also genau zwischen dem geplanten Wohnbaugebiet Rötberg I und dem bestehenden Gewerbegebiet Stockäcker II“, steigt Bürgermeister Stephan Türke in der jüngsten Gemeinderatssitzung in das Thema „Vorkaufsrechtssatzung Rötberg, Steinich, Dietelsbach und Stockäcker“ ein.

Damit sich die Kommune in diesem Bereich Grundstücke sichern kann, um die städtebauliche Entwicklung fortzusetzen, bedarf es entsprechender Vorkaufsrechte, die gebietsbezogen eine Gültigkeit haben. Türke weist darauf hin, dass es im vorgesehenen Bereich Probleme geben dürfte, die Gesamtflächen in einen Flächennutzungsplan zu bekommen. Mit einer Satzung für Vorkaufsrechte könnte sich die Gemeinde bei möglichen Verkäufen die Grundstücke aber sichern.

Die Vorkaufsrechtssatzung sei in Zusammenarbeit mit einer Kanzlei aufgestellt worden, die in diesem Thema Expertise habe, betont Türke und fragt das Ratsgremium, ob es dazu Fragen gebe. Jochen Heizmann meldet sich. Er möchte wissen, wie bei einem Verkauf die Abwicklung funktioniert. „Bei einem Grundstücksverkauf ist es so, dass der Verkäufer an einen Dritten veräußert. Das Notariat übermittelt uns den Vertrag zur Prüfung des Vorkaufsrechts“, klärt der Bürgermeister auf. Besteht in dem Gebiet, in dem das Grundstück veräußert wird, eine Vorkaufsrechtssatzung, könne die Kommune zum Zug kommen.

Keine zusätzlichen Kosten

Ein eingetragenes Vorkaufsrecht bestehe aktuell beispielsweise im Zentralort aufgrund der Sanierungssatzung, berichtet Stephan Türke. Es gebe aber auch sonst gesetzliche Vorkaufsrechte, die geltend gemacht werden können, unter der Voraussetzung, dass es beispielsweise ein eingetragenes Gebiet im Flächennutzungsplan ist. „Dann können diese Vorkaufsrechte ausgeübt werden“, so Türke. Heizmann fragt weiter, ob bei der Ausübung des Vorkaufsrechts zusätzliche Kosten auf die Gemeinde zukommen würden. Dies verneint Türke.

„Wenn wir das Vorkaufsrecht ausüben, dann auch nur zu dem Vertragsbestandteil, wie im Ursprungsvertrag geschlossen wird“, erklärt der Rathauschef. Die Gemeinde habe hier keinen Verhandlungsspielraum. Renate Knerr meldet sich und fragt, ob sich die vorgelegte Vorkaufsrechtssatzung nur auf Gemarkung Obersontheim beziehe. Türke: „Nein, sie orientiert sich an Flurstückgrenzen.“ Flurstücke würden nicht durchschnitten, sie seien breit genug bemessen, um den planungsrechtlichen Gürtel darum festzulegen.

Knerr weiter: „Hat so ein Vorkaufsrecht eine zeitliche Begrenzung?“ Das kommunale Interesse an der Fläche sei kontinuierlich nachzuverfolgen, dann werde die Rechtsgültigkeit weiterhin bestehen, so Türke. Werde beispielsweise 30 Jahre nichts gemacht, könnte der Verkäufer sicherlich Rechtsmittel einlegen, vermutet das Gemeindeoberhaupt.

Wohnungsmarkt angespannt?

„Die derzeitigen Besitzer werden im Vorfeld nicht informiert, sondern nur, wenn ein Verkauf zustande kommt?“, fragt die Gemeinderätin weiter. Dies bejaht Stephan Türke. Sie habe gelesen, dass die Kommune über ein Gebiet nur eine Vorkaufsrechtssatzung legen darf, wenn ein angespannter Wohnungsmarkt vorherrsche, berichtet Knerr. „Den haben wir“, betont der Bürgermeister. Eine bezahlbare Wohnung sei derzeit in Obersontheim nicht erhältlich.

Gerald Gareiß sagt: „Ich denke, die Vorkaufsrechtssatzung macht im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeit von Obersontheim unbedingt Sinn.“ Er fragt, ob die Gemeinde jede Veräußerung mitbekomme. Das sei so, versichert ihm der Bürgermeister.

Am Ende legt das Gremium einstimmig die Grundstücke zwischen Rotberg I und Stockäcker II als mittelfristige Entwicklungsfläche für Obersontheim fest und beschließt die Aufstellung der vorgelegten Vorkaufsrechtssatzung.

Ich denke, die Satzung macht im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeit Sinn. Gerald Gareiß Gemeinderat

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