Überholverbot auf der K 2597

Rosengarten. Auf einem Streckenabschnitt der Kreisstraße 2597 zwischen Rosengarten-Tullau und Schwäbisch Hall-Steinbach wurde kürzlich ein Verbot zum Überholen von Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen angeordnet. Das berichtet das Landratsamt in einer Mitteilung.

Das Überholverbot gilt wie ausgeschildert im Streckenbereich zwischen dem Ortsausgang Tullau bis zur Unterführung am Viadukt und umgekehrt auf einer Strecke von ungefähr 300 Metern.

Das Überholverbot soll für mehr Sicherheit sorgen. Denn wegen der geringen Fahrbahnbreite in dem Abschnitt könne der außerorts geltende Überholabstand von zwei Metern nicht ohne Weiteres eingehalten werden.

Der Streckenabschnitt zwischen dem Viadukt und Steinbach ist von dem Überholverbot nicht betroffen. Jedoch weist das Landratsamt abschließend noch einmal darauf hin, den beim Überholen gesetzlich vorgeschriebene Seitenabstand von zwei Metern einzuhalten.

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