Nächste Übung für den Ernstfall

  • Drei Kolonnen sollen im Landkreis unterwegs sein (Symbolfoto). Foto: Robert Michael/dpa

Helfer Am Samstag wird im Alb-Donau-Kreis das Zusammenspiel der Einsatzkräfte trainiert. Viele Fahrzeuge unterwegs.

Alb-Donau-Kreis. Autofahrerinnen und Autofahrern könnte sich am Samstag, 25. Oktober, ein ungewohnter Anblick im Straßenverkehr bieten: Rund 40 Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises werden an diesem Tag in geschlossenen Verbänden im Alb-Donau-Kreis unterwegs sein. Das teilt das Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit. Zwischen 14 und 18 Uhr findet demnach eine groß angelegte Kolonnenfahrtübung statt, die an die Übung des Vorjahres anknüpft. Während damals das Fahren im unwegsamen Gelände im Mittelpunkt stand, liegt der Schwerpunkt in diesem Jahr auf der Sichtbarkeit und Präsenz in der Bevölkerung. Ziel ist es unter anderem, die Bürgerinnen und Bürger an das Erscheinungsbild und das Verhalten geschlossener Verbände heranzuführen.

Voraussichtlich werden drei Kolonnen im Landkreis unterwegs sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren erst zu Beginn der Übung, welche Strecken gefahren werden. Für die Bevölkerung ergibt sich laut Pressemitteilung keine Einschränkung. „Dennoch bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit und Verständnis.“

Das Landratsamt gibt folgende Hinweise: Ein geschlossener Verband ist meist durch eingeschaltetes Blaulicht oder durch Flaggen gekennzeichnet. Wegerecht darf in der Regel nicht in Anspruch genommen werden; das Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise bei tatsächlichen Einsatzfahrten.

Kommt das erste Fahrzeug einer Kolonne an eine rote Ampel, muss der gesamte Verband mit eingeschaltetem Blaulicht (ohne Einsatzhorn) anhalten. Fährt das erste Fahrzeug bei Grün in eine Kreuzung ein, ist der gesamte Verband durchzulassen, auch wenn die Ampel zwischendurch auf Rot schaltet. Dasselbe gilt an Stoppstellen, Kreisverkehren, Einmündungen oder Einfädelspuren.

Wichtig sei zudem: Der geschlossene Verband gilt als ein Fahrzeug. Ein Einscheren zwischen die Fahrzeuge ist daher nicht erlaubt; ein Überholen darf nur erfolgen, wenn der gesamte Verband überholt wird.

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