Sparkasse darf Gewinne behalten
Kreistag Landrat Möller weist Forderung der FDP-Fraktion nach Abschöpfung der Überschüsse zurück.
Kreis Göppingen. Wegen der angespannten Haushaltslage des Kreises hatte die FDP-Kreistagsfraktion am 2. Oktober das Landratsamt um eine rechtliche Prüfung von Ausschüttungen der Sparkasse gebeten. „In dieser finanziell dramatischen Situation muss aus unserer Sicht die Kreissparkasse ihre Gewinne vollständig an den Landkreis ausschütten, soweit dies rechtlich mit Blick auf das Sparkassengesetz Baden-Württemberg und die notwendige Sicherheitsrücklage zulässig ist. Vor dem Hintergrund der Cum-Cum-Geschäfte der Kreissparkasse, die zu einem hohen Millionenschaden geführt haben, wäre dies mehr als angezeigt“, schrieb Fraktionschef Oliver Strommer.
Ähnliche Anträge gibt es immer wieder, so unter anderem vor einem Jahr von der AfD, nachdem bekannt wurde, dass die KSK 2023 unterm Strich 46,7 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet hatte – der Landkreis davon aber nichts sah, weil das Geld in deren Eigenkapital floss. Jetzt hat sich die FDP auch an die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Cornelia Ruppert, gewandt und um Prüfung gebeten. Laut Strommer dürften Sparkassen ihre Überschüsse für „im Sinne des Steuerrechts gemeinnützige Zwecke an ihre kommunalen Träger ausschütten oder selbst für solche Zwecke verwenden“. Darunter fielen unter anderem die Bereiche Bildung, Kultur, Jugendhilfe und das Wohlfahrtswesen. Und: „Der Rechnungshof des Landes Hessen hat in diesem Zusammenhang – wenn auch mit etwas anderen rechtlichen Grundlagen als in Baden-Württemberg – gefordert, dass die Sparkassen deutlich mehr Zahlungen an die finanziell angeschlagenen Kommunen leisten“, schrieb die FDP an Ruppert.
Vom Rechnungshof gibt es noch keine Antwort, allerdings hat Landrat Markus Möller reagiert. Ähnlich wie schon sein Vorgänger Edgar Wolff vor einem Jahr schreibt er: Überschüsse dürften nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und die Sicherheitsrücklage der KSK müsse „bis zu einem vorgeschriebenen Umfang gefüllt sein“. Weiter betont Möller, „dass eventuelle Ausschüttungen keinesfalls zur direkten Finanzierung von Defiziten im Kreishaushalt eingesetzt werden dürften. Sparkassen sind keine gewöhnlichen Banken, die Gewinne an ihre Eigentümer ausschütten können“.
Die FDP-Fraktion widerspricht: „Wir sehen das rechtlich völlig anders. Aus unserer Sicht ist das eine Frage des Wollens und nicht des Könnens. Diese Möglichkeit wäre nicht ausdrücklich im Sparkassengesetz vorgesehen, wenn man sie nicht umsetzen könnte“, schreibt Strommer.