Kreis will Vertrag verlängern
Flüchtlinge Die Gemeinde Bad Überkingen bekommt ab 2026 mehr Pacht für die Gemeinschaftsunterkunft.
Bad Überkingen. Der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Überkingen und dem Landkreis Göppingen für die Flüchtlings-Gemeinschaftsunterkunft läuft Ende 2025 aus. Wie Bürgermeister Matthias Heim in der jüngsten Ratssitzung erläuterte, ist der Landkreis an einer Verlängerung interessiert. Bisher fielen pro Jahr 5520 Euro an Pacht an. Der Vertrag soll um weitere zwei Jahre verlängert werden. Der Landkreis sei laut Heim dem Vorschlag der Gemeinde gefolgt, den Pachtpreis auf jährlich 6520 Euro zu erhöhen.
In der Diskussion wollte Ratsmitglied Alexander Geis wissen, ob es Probleme mit der Flüchtlingsunterkunft gebe – vor allem in Bezug auf die Zahl der Kinder im Kindergarten. Die Antwort des Bürgermeisters lautete „nein“: Die in der Gemeinschaftsunterkunft lebenden Buben und Mädchen würden auf die Gemeinde angerechnet. Ohne die Unterkunft würden der Gemeinde Bad Überkingen mehr Flüchtlinge zugewiesen. Sabine Marchtaler hielt die Pacht für eher „gering“. Laut Bürgermeister Heim handele es sich um eine übliche, wenn nicht sogar hohe Pacht für eine gewöhnliche Wiese.
Mit dem starken Zustrom an Asylbewerbern im Jahr 2015 hat das Landratsamt Göppingen im Dezember desselben Jahres bei der Gemeinde Bad Überkingen nach dem Grundstück an der Gemarkungsgrenze zu Geislingen gefragt, um dort bis zu 80 Flüchtlinge unterzubringen. Die 38 Meter lange und 12,8 Meter breite Gemeinschaftsunterkunft wurde über den Winter in Holzbauweise errichtet und im Frühjahr 2016 in Betrieb genommen.
Mit dem Thema Flüchtlinge hatte auch ein weiterer Tagesordnungspunkt in der Sitzung zu tun: Im Laufe der Zeit sei es laut der Verwaltung vonnöten, auch die Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte anzupassen. Diese sollten laut dem Leiter des Hauptamts, Johannes Herrmann, kostendeckend sein und keine Gewinne für die Gemeinde abwerfen. Die Kalkulation wurde von der Firma Heyder und Partner aus Tübingen übernommen. Diese hat einen einheitlichen Gebührensatz für alle gemeindlichen Unterkünfte ermittelt, der pro Person erhoben wird. Laut Herrmann besteht der Gebührensatz pro Person und Monat aus einer Grundgebühr von 111,80 Euro und einem Betriebskostenanteil von 39,11 Euro.