Fußgängerzone: Zahl der Fahrzeuge hat zugenommen

  • Mit einem Blitzer-Anhänger kontrolliert das Geislinger Ordnungsamt, ob Fahrzeuge ohne Berechtigung durch die Fußgängerzone fahren. Foto: Markus Sontheimer

Verkehr Es mehren sich Beschwerden wegen Kraftfahrzeugen und E-Scootern in der Fuzo. Das Geislinger Ordnungsamt hat deswegen einen Blitzer aufgestellt.

Das Blech muss raus!“, forderte der damalige Stadtbaudirektor Dr. Fassl im Februar 1969 in der GEISLINGER ZEITUNG. Seine Vision: Eine autofreie Fußgängerzone sollte den unteren Teil der Hauptstraße in Kombination mit Parkplätzen im Sonne-Center wieder attraktiv für Kunden des Einzelhandels machen und die Altstadt erlebbar machen. 1980 war es dann so weit: Die Fußgängerzone wurde eingeweiht und zur „guten Stube“ der Fünftälerstadt. In den vergangenen Jahren gibt es jedoch immer wieder Kritik an mangelnder Sauberkeit, abnehmender Aufenthaltsqualität und Leerständen. Einzelne Stadträte regten sogar an, die Fußgängerzone wieder für den Verkehr freizugeben – breite Unterstützung gab es dafür bisher aber noch nicht.

Trotzdem ist dort inzwischen wieder mehr „Blech“ unterwegs. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde dies auch von einer Bürgerin bei der Fragestunde für Einwohner angesprochen. „Immer mehr Autos fahren in der Fußgängerzone“, hatte diese festgestellt. „Was ist eigentlich erlaubt?“, war deshalb ihre Frage an die Stadtverwaltung. Die Regelung sei ausgeschildert, erläuterte Ordnungsamtsleiter Manuel Birle. Nur Lieferverkehr dürfe in die Fuzo einfahren. „Wir kontrollieren im Rahmen unserer Möglichkeiten“, versicherte er. Oberbürgermeister Ignazio Ceffalia wies darauf hin, dass die  Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes nicht berechtigt seien, fahrende Autos anzuhalten: „Das darf nur die Polizei.“ Er bat die Bürger deshalb, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen, wenn sie unberechtigte Fahrzeuge in der Fußgängerzone sehen.

Verbot offenbar nicht beachtet

Auf Nachfrage der GEISLINGER ZEITUNG bestätigt die Pressestelle der Stadtverwaltung, dass in der Fußgängerzone  aktuell ein „erhöhtes Verkehrsaufkommen“ festzustellen sei. Dabei handle es sich überwiegend um Lieferverkehr sowie um Paket- und Kurierdienste, die die anliegenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe beliefern. Teilweise würden aber auch vermehrt Privatfahrzeuge beobachtet. Die Zunahme des Verkehrs sei vor allem darauf zurückzuführen, dass sich der Lieferverkehr in den vergangenen Jahren durch den Onlinehandel deutlich intensiviert hätte. Hinzu komme, „dass einige Verkehrsteilnehmende die Regelungen zur Einfahrtzeit oder Beschilderung offenbar nicht beachten“.

Laut Pressestelle gilt für die Fußgängerzone das Verkehrszeichen „Lieferverkehr frei“: Obwohl die Fuzo normalerweise für den Fahrzeugverkehr tabu ist,  dürfen Lieferfahrzeuge einfahren – laut Beschilderung zwischen 17 und 11 Uhr. Voraussetzung für diese Ausnahme sei jedoch, dass die Adresse, an der der Lieferant etwas abliefert oder abholt, in der entsprechenden Zone liegt. Es sei nicht erlaubt, mit einem Lieferfahrzeug durch die Fußgängerzone der Altstadt zu fahren, „um einfach nur den Weg abzukürzen“. Ansonsten sei die Einfahrt nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt: „Leider kommt es immer wieder zu Verstößen, insbesondere zu kurzem Halten oder Parken in nicht zugelassenen Bereichen“.

Der Außendienst des Ordnungsamts kontrolliere regelmäßig und auch von Bürgerinnen und Bürgern gingen regelmäßig Beschwerden über unzulässige Fahrten oder Falschparker in der Fuzo ein. Diese würden überprüft und – sofern möglich – ordnungsrechtlich geahndet. Das unerlaubte Fahren in einer Fußgängerzone stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne gemäß Bußgeldkatalog mit 50 Euro geahndet werden. „Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern, kann das Bußgeld entsprechend höher ausfallen“, fügt die Pressestelle hinzu.

Inzwischen hat das Ordnungsamt noch eine zusätzliche Maßnahme ergriffen: Der sogenannte Enforcement Trailer stand diese Woche mehrere Tage lang in der Fußgängerzone – zunächst war der mobile Blitzer-Anhänger beim „City Inn“ zu finden, dann für kurze Zeit am Kirchplatz „Wir können nicht 24 Stunden am Tag vor Ort sein – ein mobiler Blitzer schon“, sagt Ordnungsamtsleiter Manuel Birle im Gespräch mit der GZ. Der Enforcement Trailer erfasse die Kennzeichen aller Fahrzeuge, die an ihm vorbeifahren. Das Ordnungsamt könne dann nachprüfen, ob eine entsprechende Einfahrts- oder Ausnahmegenehmigung vorliegt.

E-Scooter auch nicht erlaubt

Neben Kraftfahrzeugen waren bei der Einwohnerfragestunde im Gemeinderat E-Scooter ein Thema. Auch die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge habe in der Fußgängerzone zugenommen, obwohl es dort verboten sei, berichtet die Pressestelle der Verwaltung. Erlaubt wären die vor allem bei Jugendlichen beliebten elektrischen Roller nur, wenn ein Verkehrszeichen dies ausdrücklich zulasse. Bei Schulwegkontrollen habe das Ordnungsamt auch schon zusammen mit der Polizei mit entsprechenden Aktionen auf die geltenden Vorschriften für E-Scooter hingewiesen.

Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren dürften diese ausschließlich auf zugelassenen Verkehrsflächen benutzen, also in der Regel auf Radwegen oder – falls diese fehlen – auf der Fahrbahn. In Fußgängerzonen, auf Gehwegen oder in Bereichen mit Fahrverbot bestehe grundsätzlich keine Fahrberechtigung. Zudem sei das Tragen eines Helms zwar nicht vorgeschrieben, werde aber ausdrücklich empfohlen.

Wir kontrollieren im Rahmen unserer Möglichkeiten. Ignazio Ceffalia Oberbürgermeister

Leider kommt es immer wieder zu Verstößen.

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