Hinweise auf menschliches Versagen
Horb am Neckar. Fünf Monate nach dem Absturz einer Transportgondel in Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) hat sich der Verdacht verstärkt, dass der Kranführer bei dem Unglück einen Fehler gemacht hat. Ein Sachverständiger habe festgestellt, dass eine technische Ursache am eingesetzten Kran ebenso ausgeschlossen werden könne wie am Kranseil oder an der Gondel, sagte ein Sprecher der Rottweiler Staatsanwaltschaft. „Die Anhaltspunkte haben sich verdichtet, dass menschliches Versagen ursächlich für den Geschehensablauf sein dürfte.“ Das sei auch das Ergebnis eines neuen Gutachtens.
Daher werde weiter gegen den Kranführer wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, sagte der Sprecher. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Was genau der Kranführer gemacht oder nicht gemacht haben soll, dazu macht die Staatsanwaltschaft weiter keine Angaben. Auch zur Nationalität des 36-Jährigen äußerte sie sich nicht.
Bei dem Unglück waren am 20. Mai drei Bauarbeiter ums Leben gekommen. Die an einem Kran hängende Transportgondel hätte sie auf einen Brückenpfeiler auf der Baustelle an der Hochbrücke Horb bringen sollen. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch ein Stahlseil, an dem die Gondel befestigt war, in querlaufenden Drahtseilen verfangen und sei deshalb gerissen.
Gondelabsturz Ein Gutachten schließt technische Fehler als Ursache für das tödliche Unglück in Horb aus.