Der Widerstand wächst

  • Geht es nach dem EU-Parlament, wäre dieser Name bald verboten. Foto: Marijan Murat/dpa

Marken Das EU-Parlament will Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ verbieten. Doch dafür müssten die Mitgliedsstaaten zustimmen.

Brüssel. Geht es nach dem EU-Parlament, dürfen Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Hamburger“ und „Wurst“ nur noch für tierische Produkte verwendet werden, nicht für die pflanzlichen Alternativen. Damit das Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Schnitzel“ in Kraft treten kann, müssen die EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Deutschland aber wird das Bezeichnungsverbot voraussichtlich nicht unterstützen. Der Grund: In der SPD gibt es scharfen Widerstand – und wenn die Bundesregierung keine einheitliche Position findet, muss sie sich in Brüssel enthalten.

„Bitte kein Kulturkampf um Lebensmittelbezeichnungen!“, sagt Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig dieser Zeitung. Ob ein Produkt vegan, vegetarisch oder fleischhaltig sei, lasse sich bereits unterscheiden – dafür brauche es keine Verbote. Verbraucherinnen und Verbraucher wüssten, wie eine vegane Currywurst oder ein Veggie-Burger schmecke, betont die SPD-Politikerin. Ihr zentrales Argument dürfte dem Koalitionspartner bekannt vorkommen: „Wohl aber verursachen überflüssige Regelungen enorme Bürokratiekosten, wie auch Handel und Industrie warnen – und das ohne jeden Mehrwert.“

Damit geht Hubig auf Konfrontation zu Kanzler Friedrich Merz und Agrarminister Alois Rainer, die ein Veggie-Schnitzel-Verbot unterstützen. Der CDU-nahe Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer äußerte sich bei „ntv“ ähnlich wie Hubig: „Wir haben sowieso zu viele Regularien und Vorschriften und Regeln aus Europa.“

Ihre Fraktion weiß Hubig hinter sich. „Ich halte diese aktuelle Diskussion für komplett unnötig“, sagt Franziska Kersten auf Anfrage. „Dürfen wir dann morgen auch nicht mehr Scheuermilch sagen?“, fragt die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Unternehmen würden auf die bereits entwickelten Markennamen aufbauen und sorgten sich nun um wirtschaftliche Schäden. „Ich glaube, die Konsumentinnen und Konsumenten sind sehr wohl in der Lage, zwischen veganen, vegetarischen und tierischen Produkten zu unterscheiden.“

Im EU-Parlament war das Bezeichnungsverbot auch innerhalb der deutschen Abgeordneten von CDU und CSU umstritten. Wie ist das im Bundestag? Nachgefragt bei Fraktionsvize Albert Stegemann: „Ob Steak oder Tofu – jeder Verbraucher soll selbst entscheiden können, was er oder sie essen möchte. Wichtig ist eine klare Kennzeichnung ohne weitere Bürokratie.“ Was zunächst klingt wie eine Ablehnung des Verbots, ist nicht so gemeint. Die Entscheidung aus Brüssel sei ein klares Signal, dass die Union in Europa zur Tierhaltung stehe, so Stegemann. „Das steht für uns dabei im Vordergrund.“

Der EU-Abgeordnete Peter Liese (CDU) ist sich sicher, dass es schlussendlich nicht zu dem Verbot kommen wird: „Der Ministerrat wird diese aus meiner Sicht unsinnige Forderung ablehnen. Es bleibt also alles beim Alten.“

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