15.000 Tiere gekeult
Vogelgrippe Im Alb-Donau-Kreis hat es einen Betrieb schwer getroffen. Die Region Ehingen liegt außerhalb der Überwachungszone, Vorsicht ist aber geboten.
Die Nachricht hat am Donnerstagabend die Geflügelhalter in der Region aufgeschreckt: Die Vogelgrippe ist nun auch im Alb-Donau-Kreis angekommen. Zumindest für die Betriebe und die privaten Hühnerhalter im Raum Ehingen hat dies im Moment noch wenig unmittelbaren Auswirkungen, denn der betroffene Hof liegt bei Langenau, im Nordosten des Landkreises. Allerdings: Geflügel-Märkte und Ausstellungen sind im gesamten Landkreis verboten.
„In einem Geflügelbetrieb in Öllingen wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dies ist durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) bestätigt worden. Der betroffene Betrieb wurde bereits nach der Verdachtsmitteilung sofort gesperrt, um eine Ausbreitung der hochansteckenden Krankheit auf weitere Bestände zu verhindern, heißt es in der Mitteilung. Mittlerweile wurden die rund 15.000 Tiere getötet.
Stallpflicht für Geflügel
Die weiteren notwendigen Maßnahmen würden derzeit von den zuständigen Tiergesundheitsbehörden vor Ort umgesetzt. „Biosicherheitsmaßnahmen sind zum Schutz vor einer Seuchenausbreitung konsequent einzuhalten“, sagte Minister Peter Hauk am Donnerstag. Der betroffene Betrieb hatte seine Tiere sowohl in Stallhaltung als auch im Freilauf auf Weideflächen untergebracht. Die Ursache des Viruseintrags wird derzeit durch das Veterinäramt ermittelt, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. Nach derzeitigem Stand sei eine Einschleppung über Wildvögel wahrscheinlich.
Eine Allgemeinverfügung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen wird das Landratsamt im Verlauf des Tages veröffentlichen. Sie tritt am 25. Oktober, 0 Uhr, in Kraft und sieht folgende Maßnahmen vor: Um den betroffenen Betrieb wird eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt, zudem eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern.
In diesen beiden Zonen gilt dann auch eine Aufstallungspflicht für Geflügel, sprich Hühner, Gänse und andere Vögel müssen unters Dach. Zudem gilt ein Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel, Eier und Erzeugnisse aus den beiden Zonen. Alle Halter sind verpflichtet, erhöhte Verluste, ungewöhnliches Verhalten oder „Leistungsabfall“ umgehend zu melden.
In Deutschland war es in den vergangenen zwei Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen gekommen, sowohl unter Wildvögeln als auch unter Haushühnern, -enten und -gänsen. Insbesondere melden derzeit mehrere ostdeutsche Bundesländer eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wild lebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten. Übertragen können sie die Krankheit aber trotzdem.
Dass es momentan zu vielen Vogelgrippe-Ausbrüchen kommt, liegt wohl vor allem daran, dass viele Arten im Herbst in Winterquartiere ziehen. Die Vögel bewegen sich mehr, leben aber auch dichter zusammen, das Virus kann sich daher schneller ausbreiten. Auch die Ausbreitung auf Hausgeflügel geht dann schneller vonstatten. Mit einer weiteren Ausbreitung von Infektionen müsse deshalb gerechnet werden, heißt es in der Mitteilung.
In diesem Zusammenhang weist Hauk nochmals eindringlich auf die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin: „Der Schutz des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel muss oberste Priorität haben“, wird er in der Mitteilung zitiert. Das gilt ausdrücklich auch für die zahlreicher werdenden privaten Geflügelhalter. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Bestand angemeldet werden muss – und zwar „ab dem ersten Tier“.