Immer wieder Schläge im Keller: Opfer erleidet Martyrium

  • Am Landgericht Hechingen wird gegen sieben Angeklagte wegen erpresserischen Menschenraubes verhandelt. Foto: Tom Weller/dpa

Justiz Erpresserischer Menschenraub im Drogenmilieu: Darum geht es bei einem Mammutprozess, der am 16. Oktober am Landgericht Hechingen beginnt.

Für das Opfer muss es ein Martyrium gewesen sein: Der Mann, der vermeintlich Schulden aus Drogengeschäften hatte, wurde von seinen Peinigern immer wieder in eine Mössinger Kellerwohnung gebracht, bedroht und geschlagen und so zur Zahlung von Tausenden von Euro gezwungen.

Insgesamt zwölf Angeklagte

Nachdem die Tat im vergangenen Frühjahr aufgeflogen war, ermittelte die Polizei gegen zwölf Personen, die dann von der Staatsanwaltschaft wegen erpresserischen Menschenraubes angeklagt wurden. Sieben von ihnen sitzen in Untersuchungshaft und erwarten nun ihren Prozess vor dem Landgericht Hechingen. Die mutmaßlichen Täter kommen aus Mössingen, Bodelshausen und Bisingen. Der Älteste von ihnen ist 43 Jahre alt, die übrigen zwischen 16 und 19 Jahren.

Die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer wird am Donnerstag, 16. Oktober, um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal 168 eröffnet. Angesetzt sind zwölf weitere Verhandlungstage, die bis zum 24. Februar 2026 reichen.

Den Angeklagten wird – nach Angaben des Landgerichts – unter anderem vorgeworfen, dass sie ihr Opfer mit Gewalt zur Rückzahlung von vermeintlichen Schulden aus Drogengeschäften und zur Zahlung weiterer Beträge zwingen wollten.

Bei den verschiedenen Taten sollen sie in unterschiedlicher Besetzung zusammengewirkt haben. Die Serie begann damit, dass die Angeklagten ihr Opfer Anfang 2025 in eine Mössinger Kellerwohnung verschleppt, dort festgehalten und geschlagen haben sollen. Sie sollen das Handy des Mannes einbehalten haben, worauf die Familie Geschädigten 3100 Euro bezahlt habe.

Weiterer Tatort

Ähnlich soll es am Abend des 11. April, wieder in Mössingen, zugegangen sei. Diesmal sollen die Männer 4500 Euro gefordert haben. Nachdem sie in diesem Fall leer ausgegangen waren, sollen die Angeklagten zwei Tage später einen Bekannten ihres Kontrahenten an eine Bushaltestelle nach Stetten/Haigerloch gelockt haben, um 5000 Euro zu fordern. Auch dieser Mann soll Prügel bezogen haben. Nachdem er fliehen konnte, musste der eigentliche Kontrahent der Angeklagten noch einmal Schläge einstecken, bis er schließlich in der Nacht auf den 15. April von der Polizei befreit werden konnte.

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