Grüne und CDU streiten wegen Mietpreisbremse
Wohnungsmarkt Die Koalitionspartner sind sich uneins, für welche Gebiete das Instrument künftig gelten soll.
Stuttgart. In Baden-Württemberg steht die Fortschreibung der Mietpreisbremse infrage. Grund dafür sind unterschiedliche Ansichten zwischen den Regierungspartnern von Grünen und CDU über den Geltungsbereich.
Die Bundesregierung hat die Länder ermächtigt, Gebiete zu benennen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Diese Regionen muss das Land per Verordnung definieren, um die Ende 2025 auslaufende Regelung fortzuschreiben.Landes-Bauministerin Nicole Razavi (CDU) beauftragte damit ein privates Unternehmen, das ein Gutachten vorlegte. Medienberichten zufolge würde dessen Umsetzung zu Verschiebungen führen. Zwar fielen dann künftig 130 Kommunen unter die Preisbremse – statt bisher 89. Jedoch beträfe das 33 Prozent der Bevölkerung – statt bisher 36. Unter anderem wären Mannheim und Konstanz nicht mehr umfasst.
Die Grünen-Fraktion im Landtag ist damit nicht einverstanden und stoppte das Vorhaben. Es folge einer „sehr strengen Auslegung des Gutachtens“, kritisieren Fraktionschef Andreas Schwarz und die Abgeordnete Cindy Holmberg in einem Brief an Razavi.
Zudem lege das Gutachten den falschen Maßstab an. Laut Bundesgesetz liegt ein angespannter Wohnungsmarkt unter anderem vor, „wenn die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt“. Das Gutachten nutze als Bezugsrahmen aber den baden-württembergischen Durchschnitt, denn ein Vergleich mit dem Bundes-Schnitt führe dazu, dass fast alle Gemeinden im Land das Merkmal erfüllten. Die Grünen fordern, die Kriterien so zu ändern, dass mehr Gebiete umfasst wären.
Razavi entgegnet, ebenfalls per Brief, die Methodik der Gutachter habe sich „in der Praxis als belastbar und rechtssicher erwiesen“. Dass Mannheim oder Konstanz nicht mehr umfasst sind, sei „ein Indiz erfolgreicher stadtentwicklungspolitischer Maßnahmen und einer verbesserten Wohnraumversorgung“.
„Erhebliche Risiken“
Die Regeln politisch zu ändern, berge „erhebliche Risiken für die Rechtssicherheit“, erklärt sie. Zudem stehe man unter Zeitdruck, um ein ersatzloses Auslaufen der bisherigen Regeln zu verhindern.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte, man müsse sich die Kritik der Grünen-Fraktion „genau anschauen“. Seiner Meinung nach sei es „ein berechtigtes Anliegen“ zu verhindern, dass es bei den geschützten Gebieten häufige Wechsel gebe. Lösungsvorschläge habe er noch nicht.
In Kommunen, die der Mietpreisbremse unterliegen, dürfen neu abgeschlossene Mieten nur bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zudem können sie innerhalb von drei Jahren nur bis zu 15 Prozent erhöht werden, nicht um 20 Prozent wie außerhalb.