Regelverschärfung für Parlamentarier

  • Die Bundestagspräsidentin hat von nun an schärfere Sanktionierungsmittel. Foto: Niklas Graeber/dpa

Bundestag Abgeordnete, die sich den parlamentarischen Regeln widersetzen, müssen laut neuer Geschäftsordnung mit schärferen Sanktionen rechnen. Das kann richtig teuer werden.

Berlin. Im Bundestag soll es künftig gesitteter zugehen. Gegen Pöbeleien, Zwischenrufe oder anderes Verhalten, das mit der Würde des Hohen Hauses unvereinbar ist, stehen nun robustere Mittel zur Verfügung. Grundlage dafür ist eine Anpassung der Geschäftsordnung, die am Donnerstag vom Bundestag beschlossen wurde. Ein Kernpunkt sind verschärfte Regeln für Ordnungsrufe und Ordnungsgelder.

Die alte Geschäftsordnung stammte aus dem Jahre 1980. Das war im Westdeutschland keine politisch gemütliche Zeit. Damals bewegten die Debatten um Rüstung und Nachrüstung die Bundesrepublik und führten zu durchaus heftigen Parlamentsdebatten. Dennoch steht der Bundestag heute vor neuen Herausforderungen. Mit dem Einzug der Rechtspopulisten ins Parlament sind die Debatten härter, der Ton rauer und die Wortwahl extremer geworden. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) erteilte in der noch jungen Wahlperiode bislang 13 Ordnungsrufe, 12 davon an die AfD. Auch in den Ausschüssen geht es mitunter hoch her.

Nun gibt es einen strengeren Sanktionsmechanismus: Ist ein Redner während einer Rede dreimal wegen Abschweifungen „zur Sache“ gerufen worden, entzieht ihm der sitzungsleitende Präsident das Wort. Ist ein Abgeordneter dreimal während einer Sitzung zur Ordnung gerufen worden, wird er künftig für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verwiesen. Gegen einen Abgeordneten, der innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wurde, wird der Präsident mit dem dritten Ordnungsruf zugleich ein Ordnungsgeld von 2000 Euro, im Wiederholungsfall 4000 Euro festsetzen. Das entspricht einer Verdoppelung der bisherigen Sätze.

Bisherige Sätze verdoppelt

Die Bundestagspräsidentin oder die sitzungsleitenden Stellvertreter haben weiterhin einen breiten Spielraum bei der Erteilung von Ordnungsrufen. Es gibt keine Liste von „unsagbaren“ Ausdrücken oder Formulierungen. Die neue Geschäftsordnung belässt es bei der Feststellung, dass die Parlamentsrede „von gegenseitigem Respekt und der Achtung der anderen Mitglieder des Bundestages sowie der Fraktionen geprägt sein“ soll.

Zu den robusteren Werkzeugen des Bundestages gehört nun auch Regelungen für Wahl und Abwahl von Bundestagsvizepräsidenten. Das hat einen konkreten Hintergrund: Immer wieder war die AfD mit ihren vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten gescheitert. Künftig gilt nun diese Regelung: Wenn eine Fraktion dreimal mit Vorschlägen für das Amt gescheitert ist, braucht sie künftig für die Einbringung eines erneuten Wahlvorschlags ein Quorum von einem Viertel der Abgeordneten des Bundestags. Neu geregelt sind die Verfahren zur möglichen Abwahl von Vize-Präsidenten und Ausschussvorsitzenden. Darüber kann nur abgestimmt werden, wenn die Hälfte der Abgeordneten dafür sind.

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