Urteil Erstattung wegen Abbrucharbeiten

Luxemburg. Pauschalurlauber können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei Mängeln während ihrer Reise trotz bestimmter erbrachter Leistungen den gesamten Preis zurückverlangen. Dies sei der Fall, wenn die Mängel so schwerwiegend seien, dass die Pauschalreise zwecklos werde und der Reisende kein Interesse mehr an ihr habe. Im konkreten Fall wurde in einem Fünf-Sterne-Hotel in Albanien das Schwimmbecken über vier Tage hinweg abgerissen.

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