Mann muss dauerhaft in Psychiatrie
Urteil 50-Jähriger tötet im Wahn Freund mit 72 Messerstichen. Das Gericht hält ihn für schuldunfähig.
Konstanz. Weil er einen Freund im Wahn mit mehr als 70 Messerstichen getötet hat, muss ein 50-Jähriger dauerhaft in die Psychiatrie. Das Landgericht Konstanz ordnete seine Unterbringung wegen Mordes an. Der Mann ist wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Der Jordanier soll seinen ehemaligen Sexualpartner aus der Überzeugung heraus getötet haben, er könne seine Gedanken lesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann stach nach Auffassung des Gerichts Ende Januar mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser in der Konstanzer Wohnung des 36-Jährigen 72 Mal auf ihn ein. Beide hatten demnach zuvor zusammen Drogen konsumiert. Um seine Gedanken wieder für sich zu haben, soll der Beschuldigte versucht haben, den Körper seines Opfers aufzuschneiden, um ein Organ zu entnehmen und dieses zu essen. Aus Ekel habe er aber davon abgelassen.
Der Beschuldigte gestand die Tat, bestritt aber einen Mordplan. Es sei nach einem Streit zu der Tötung gekommen, hatte er zu Prozessbeginn gesagt. Nach Auffassung der Kammer und der Staatsanwaltschaft jedoch besuchte der Beschuldigte seinen Freund mit Absicht, um an dessen Leber zu kommen. Er habe das Organ für ein Speichermedium seiner Gedanken gehalten, sagte der Vorsitzende Richter. Sachverständige attestierten dem 50-jährigen Vater eines Sohnes eine paranoide Schizophrenie.