Reduzierung auf Tempo 30

Münsingen. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Reutlingen hat eine dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung für mehrere Straßen in Münsingen erlassen, teilt die Stadt mit.

Ab sofort gilt in der Lichtensteinstraße, Uracher Straße, Trailfinger Straße, Beim oberen Tor und Kegelgraben Tempo 30, und zudem haben sich die Vorfahrtsregelungen geändert.

In den kommenden Wochen wird die Straßenverkehrsbehörde Reutlingen entsprechende Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die neuen Regelungen sowie die Beschilderung in den jeweiligen Straßen zu beachten.

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