Mit 1,88 Promille auf dem E-Scooter

  • Wer betrunken mit einem E-Scooter unterwegs ist, macht sich strafbar, wie ein Angeklagter von der Alb schmerzhaft erfahren musste (Symbolbild). Foto: Jens Büttner/dpa

Justiz Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen: Das Amtsgericht verurteilt einen Münsinger zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe.

Münsingen. „Ich habe doch nichts Schlimmes getan.“ Gleich mehrfach äußerte der 46-jährige Angeklagte am Donnerstagnachmittag vor dem Amtsgericht Münsingen seine Sicht der Dinge. Eine Sichtweise, die weder Richterin Julia Felbinger, noch Staatsanwalt Lukas Bleier teilten.

Was war geschehen? Der gelernte, aber derzeit arbeitslose Schweißer war am Abend des  12. Juli dieses Jahres mit einem E-Scooter zur MTB-Tankstelle in der Lichtensteinstraße gefahren, um dort Tabak zu kaufen. Sein Pech: Während der Hinfahrt um 20.43 Uhr fiel sein Fahrstil einem Polizisten auf, der zwar außer Dienst war, aber dennoch seine Kollegen benachrichtigte.

Hoher Promillewert

Als der 46-Jährige nach seinem Einkauf wieder die Tankstelle verließ, fuhr er den Polizisten um 20.50 Uhr förmlich in die Arme. Den beiden Beamten fiel der Alkoholgeruch beim Angeklagten auf. Nach einem Atemalkoholtest brachten sie ihn in die Albklinik, wo ihm eine Blutprobe abgenommen wurde. Dabei wurde ein Wert von 1,88 Promille gemessen. Folglich lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft auf vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen. Mit diesem Alkoholwert sei er, unterstrich Bleier, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs, also auch eines E-Rollers, gewesen.

Die Schutzbehauptung des Angeklagten, dass er den E-Scooter nicht gefahren, sondern nur geschoben habe, wurde durch die Aussage eines Polizisten und durch ein Video widerlegt, das die Überwachungskameras der Tankstelle aufgezeichnet hatten. Im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass der dreifache Familienvater ein Problem mit Alkohol hat. Dies zeigen die zahlreichen, darunter auch einschlägigen Eintragungen im Bundeszentralregister. Gerade in jüngster Zeit, seit Ende 2024, sei der Angeklagte „mit hoher Frequenz in Erscheinung getreten“, wie Julia Felbinger nüchtern konstatierte. Die Richterin verurteilte den 46-Jährigen zu einer dreimonatigen Haftstrafe, die sie zur Bewährung aussetzte.

100 Arbeitsstunden

Zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe muss der Münsinger 100 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der Organisation „Schwitzen statt sitzen“ ableisten. Als weitere Auflage ordnete Felbinger an, dass er mindestens drei Gespräche mit einem Suchtberater führen müsse, um sein Alkoholproblem in den Griff zu kriegen. Seinen Führerschein, den er bereits Ende des vergangenen Jahres nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto verloren hatte, kann er frühestens in einem Jahr wieder neu beantragen.

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