Rundfunk Klage gegen Beitrag schwierig

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht sieht hohe Hürden für erfolgreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag unter Verweis auf einseitige Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender. Der Rundfunkbeitrag stehe erst dann nicht mehr im Einklang mit deutschem Verfassungsrecht, wenn das „Gesamtprogrammangebot“ die Anforderungen an die „Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“.

Stichwort

VORHERIGER ARTIKEL NÄCHSTER ARTIKEL