Langenau erweitert Sperrzone

Anti-Israel-Proteste Stadt verlängert Verfügung zum Schutz von Gottesdiensten in der Martinskirche bis Januar.

Langenau. Die Stadt Langenau verlängert die Allgemeinverfügung zum Schutz der Gottesdienste im Umfeld der Martinskirche. Die bisherige Regelung läuft am 12. Oktober aus, sie werde nun um weitere drei Monate bis zum 11. Januar 2026 fortgeführt, teilte die Stadt am Donnerstag mit.

Ziel bleibe es, Besucherinnen und Besucher von Gottesdiensten vor Störungen zu schützen und die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit sicherzustellen. Die Verfügung gelte weiterhin an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie an besonderen kirchlichen Feiertagen jeweils von 8.30 bis 14 Uhr. Mit der Verlängerung werde auch der räumliche Geltungsbereich erweitert: Neu einbezogen wird der Bereich vor dem Hotel Lobinger – Weisses Ross in der Hindenburgstraße einschließlich der dortigen Straßen- und Gehflächen.

Hintergrund: Seit Herbst 2023 war es im Umfeld der Martinskirche wiederholt zu Störungen nach Gottesdiensten und anderen religiösen Feiern gekommen. Pro-palästinensische Demonstranten führten unangemeldete Mahnwachen und Plakataktionen mit provozierenden Inhalten durch, es kam zu verbalen und später sogar körperlichen Auseinandersetzungen, antisemitischen Äußerungen und zum wiederholten Filmen von Gottesdienstbesuchern. Die Polizei bewertete die Lage als „deutlich verschärft“. Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder Gespräche mit den Beteiligten hatten nicht zu einer Beruhigung geführt.

Eklat bei Predigt

Angefangen hatte alles bereits im Herbst 2023, als Pfarrer Ralf Sedlak in einer Predigt auf den Terrorangriff der Hamas in Israel einging. Nach wenigen Worten wurde er von einem Mann mit Zwischenrufen unterbrochen. Das seien „Fake News“. Es war der Anfang einer Serie von Vorfällen.

Die Allgemeinverfügung verbietet im Bereich der Martinskirche Handlungen, die darauf gerichtet sind, den Ablauf eines Gottesdienstes oder einer vergleichbaren religiösen Feier zu stören, zu behindern oder zu beeinträchtigen. Dazu gehören laut Mitteilung der Stadt lautstarke Kundgebungen, visuell provokante Aktionen oder das gezielte Filmen von Besucherinnen und Besuchern.

Die Entscheidung der Stadt, die Regelung fortzuführen, begründet Bürgermeisterin Daria Henning so: „Wir wollen sicherstellen, dass Gottesdienste ohne Provokationen und Einschüchterungen stattfinden können. Die Verfügung bleibt ein zeitlich befristetes Instrument und ist ein sorgfältig abgewogener Schritt zum Schutz der Besucherinnen und Besucher.“

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