Glücksspiel soll mehr einbringen
Stadtrat Die Gaildorfer Räte beschließen eine neue Satzung zur Vergnügungssteuer. Damit fließt Geld in die Kasse.
Gaildorf. „Die nächsten Wochen und Monate wird uns ein Schlagwort immer begleiten, das ist die Haushaltskonsolidierung“, beginnt Matthias Kunz, Kämmerer der Stadt Gaildorf, seine Ausführungen vor dem Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung. „Die Kommunalaufsicht hat uns auferlegt, unsere Zahlen besser darzustellen.“ Dafür gebe es zwei Möglichkeiten, nämlich „zum einen Ausgaben reduzieren und zum anderen Einnahme erhöhen“.
Im Tagesordnungspunkt zur Vergnügungssteuersatzung geht es um die Einnahmen. Die noch gültige Version von 2016 basiert auf der Fassung von 2012. In den ersten vier Jahren wurde sie dreimal geändert. Seit 2016 wurde sie nicht mehr angepasst. Spielgeräte in Casinos werden mit fünf Prozent auf die Einnahmen besteuert, erklärt Kunz. In einem Spielgerät werden beispielsweise in einem Monat 3100 Euro eingeworfen. 155 Euro Vergnügungssteuer ergibt das eine Spielgerät an Einnahmen für die Stadt.
Rechtliche Grundlage
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat laut Kunz 2023 richterlich festgestellt, „dass die Besteuerung mit 25 Prozent der Bruttokasse rechtmäßig ist und keine sogenannte erdrosselnde Wirkung für deren Betrieb mit sich bringt. Das heißt, die Steuer ist nicht zu hoch, dass der Betrieb nicht mehr ausgeführt werden kann.“ Mit der höheren Besteuerung nimmt die Stadt entsprechend 274 Euro, also 119 Euro mehr, im Monat ein. Der Kämmerer möchte die höhere Besteuerung in der Satzung festhalten.
Die aktualisierte Satzung stellt Kunz den Räten vor. „Die Neufassung der Vergnügungssteuer basiert auf dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeindetages Baden-Württemberg“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Sie soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Durch die Neufassung lassen sich die Paragrafen nicht mehr direkt mit der alten Fassung vergleichen. Der Gemeinderat votiert einstimmig für die Satzungsänderung.