Führerscheine der Jahre 1999 bis 2001 laufen ab
Verordnung Unbefristete Kartenführerscheine werden sukzessive gegen befristete ausgewechselt.
Landkreis. Bis spätestens 19. Januar 2026 müssen alle Führerscheinbesitzer, die noch einen unbefristeten Kartenführerschein aus den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 besitzen, eben diesen gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen.
Das Ausstellungsjahr steht auf der Vorderseite der Führerscheinkarte unter der Ziffer 4a. Den entsprechenden Antrag kann jeder bei dem zuständigen Bürgermeisteramt stellen, das teilt das Landratsamt Schwäbisch Hall mit.
Mehrere Wege zur Wahl
Für den Umtausch im örtlichen Bürgermeisteramt sind ein gültiger Ausweis, der Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto mitzubringen. Der Antrag kann aber auch vorab auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRASHA.de am PC ausgefüllt werden, heißt es im Schreiben des Landratsamtes weiter.
Alternativ können Bürger den Antrag auch direkt an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Schwäbisch Hall, schicken. Bei dieser Variante müssen das Ausweisdokument und der Führerschein in Fotokopie beigefügt werden. Durch diese Möglichkeit erspare man sich den Gang auf das Bürgermeisteramt oder zur Führerscheinstelle und könne zudem den Antrag bequem von zu Hause aus vorbereiten und einreichen, wirbt das Landratsamt für diese Variante. Die Unterschrift sollte in jedem Fall innerhalb des dafür vorgesehenen Feldes erfolgen.
Info Zu finden ist der Antrag unter: „Bürgerservice“ - „Elektronische Dienste“ - „Führerscheine“ - „Antrag auf Umstellung des Führerscheins“. Das Landratsamt empfiehlt dringend, den Antrag bereits jetzt zu stellen, da ansonsten mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen sei.